Erwerbsschaden - Überstunden
Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges 31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 438 Aufrufe Mehr zum Thema:Behandlungsfehler, Schadenersatz, Überstundenvergütung, Erwerbsschaden, Überstunden
Frage:
Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler war ich vier Wochen arbeitsunfähig. Von meinem Arbeitgeber habe ich meinen monatlichen Lohn erhalten, aber nicht meine übliche Überstundenvergütung, da ich ja keine Überstunden ableisten konnte. Kann ich diesen Ausfall vom Schädiger verlangen?
Antwort:
Als Geschädigter erhalten Sie grundsätzlich diejenige Vergütung als Schadensersatz, die Sie bezogen hätten, wenn Sie nicht arbeitsunfähig erkrankt wären.
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
Wenn Sie ohne Ihren Arbeitsausfall normalerweise Überstunden geleistet hätten, können Sie Zahlung vom Schädiger einfordern, da Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohn für nicht erbrachte Überstun-den zu zahlen. Der Schädiger hat Ihnen deshalb den Ausfall hinsichtlich der Überstunden zu ersetzen.



