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Erwerbsschaden - Überstunden

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 438 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Behandlungsfehler, Schadenersatz, Überstundenvergütung, Erwerbsschaden, Überstunden

Frage:
Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler war ich vier Wochen arbeitsunfähig. Von meinem Arbeitgeber habe ich meinen monatlichen Lohn erhalten, aber nicht meine übliche Überstundenvergütung, da ich ja keine Überstunden ableisten konnte. Kann ich diesen Ausfall vom Schädiger verlangen?

Antwort:
Als Geschädigter erhalten Sie grundsätzlich diejenige Vergütung als Schadensersatz, die Sie bezogen hätten, wenn Sie nicht arbeitsunfähig erkrankt wären.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Wenn Sie ohne Ihren Arbeitsausfall normalerweise Überstunden geleistet hätten, können Sie Zahlung vom Schädiger einfordern, da Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohn für nicht erbrachte Überstun-den zu zahlen. Der Schädiger hat Ihnen deshalb den Ausfall hinsichtlich der Überstunden zu ersetzen.

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