Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
Hallo,ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?Grunderwerbssteuer von 3,5 % die Notarkosten von 1,5 % Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 % und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.Gruss Jazztanz
>Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer. Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.Gruss jazztanz
>Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
Hi,gesetzlich gesehen, haften beide Parteien für die Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer.Wer im Verhältnis der Parteien untereinander diese trägt, ist verhandlungssache.Übliche Praxis ist es, dass diese Kosten der Erwerber trägt.Gruß Rpfl.