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Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?

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Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?

Hallo,

ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?

Grunderwerbssteuer von 3,5 %
die Notarkosten von 1,5 %
Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 %
und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?

Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.

Gruss Jazztanz



von jazztanz am 17.01.2005 16:51
Status: Senior (138 Beiträge)
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>Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer.
Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???

Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.

Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.

Gruss jazztanz


von jazztanz am 17.01.2005 18:13
Status: Senior (138 Beiträge)
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>Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
Hi,

gesetzlich gesehen, haften beide Parteien für die Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer.

Wer im Verhältnis der Parteien untereinander diese trägt, ist verhandlungssache.

Übliche Praxis ist es, dass diese Kosten der Erwerber trägt.

Gruß
Rpfl.


von Rechtspfleger am 18.01.2005 15:40
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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