Erwerbsminderungsrente liegt unter der Pfändungsgrenze. Warum Insolvenzverfahren ?

1. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente liegt unter der Pfändungsgrenze. Warum Insolvenzverfahren ?

Hallo

Bin seit Jahren schwer erkrankt. Mein Haus, Auto .... ist schon alles weg. Habe eine EV abgelegt. Meine Voll Erwerbsminderungsrente liegt unter der Pfändungsgrenze.

Warum muss denn überhaupt ein Insolvenzverfahren gemacht werden. Das würde doch viel Arbeit und Geld sparen. Wenn doch sowieso nichts zu holen ist ?

Gruss

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

man muss zunächst einmal gar nichts. Eine Antragspflicht gibt es für natürliche Personen nicht. Ob man das Insolvenzverfahren inklusive Restschuldbefreiung durchlaufen möchte, hängt von einem selbst ab.

Ein Insolvenzverfahren hat für den Schuldner - neben der RSB - primär den Vorteil, dass er Ruhe hätte vor dem Gerichtsvollzieher, den nicht ständig auf der Matte stehen hätte. Wenn man plant, mittelfristig noch einmal am Kreditwesen zu partizipieren, dann geht das nur mit einer weißen SCHUFA. Und die bekommt man entweder durch vollständiges Tilgen der Verbindlichkeiten oder eben durch Erteilung der RSB mit anschließender Karenzzeit, die ab dem Ende des Jahres beginnt, in dem die RSB erteilt wurde und drei Jahre dauert. Deswegen (oder besser: gerade deswegen) durchläuft man ein Insolvenzverfahren, auch wenn nichts mehr zu holen ist...

Wer auf all das keinen Wert legt und vielleicht sogar gerne den GV zuhause hat, weil man sich mit sonst niemandem mehr unterhalten kann und so wenigstens mit dem eine Tasse Kaffee trinken kann, der muss ein Insolvenzverfahren in der Tat nicht anstrengen...

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.