Hallo
Bin seit Jahren schwer erkrankt. Mein Haus, Auto .... ist schon alles weg. Habe eine EV abgelegt. Meine Voll Erwerbsminderungsrente liegt unter der Pfändungsgrenze.
Warum muss denn überhaupt ein Insolvenzverfahren gemacht werden. Das würde doch viel Arbeit und Geld sparen. Wenn doch sowieso nichts zu holen ist ?
Gruss
Erwerbsminderungsrente liegt unter der Pfändungsgrenze. Warum Insolvenzverfahren ?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
man muss zunächst einmal gar nichts. Eine Antragspflicht gibt es für natürliche Personen nicht. Ob man das Insolvenzverfahren inklusive Restschuldbefreiung durchlaufen möchte, hängt von einem selbst ab.
Ein Insolvenzverfahren hat für den Schuldner - neben der RSB - primär den Vorteil, dass er Ruhe hätte vor dem Gerichtsvollzieher, den nicht ständig auf der Matte stehen hätte. Wenn man plant, mittelfristig noch einmal am Kreditwesen zu partizipieren, dann geht das nur mit einer weißen SCHUFA. Und die bekommt man entweder durch vollständiges Tilgen der Verbindlichkeiten oder eben durch Erteilung der RSB mit anschließender Karenzzeit, die ab dem Ende des Jahres beginnt, in dem die RSB erteilt wurde und drei Jahre dauert. Deswegen (oder besser: gerade deswegen) durchläuft man ein Insolvenzverfahren, auch wenn nichts mehr zu holen ist...
Wer auf all das keinen Wert legt und vielleicht sogar gerne den GV zuhause hat, weil man sich mit sonst niemandem mehr unterhalten kann und so wenigstens mit dem eine Tasse Kaffee trinken kann, der muss ein Insolvenzverfahren in der Tat nicht anstrengen...
Gruß
Krypton
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