Hallo zusammen, nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente ( 30 % GDB). Jetzt mache ich eine Umschulung, da ich meinen voherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich bekomme von der BG Überbrückungsgeld, die ja bekanntlich weniger ist als mein voheriges Gehalt ist. Das fehlende Gehalt wurde immer von der Versicherung gezahlt. nun habe ich den Rechtsanwalt gewechselt und mein neuer Anwalt meinte, das die Versicherung nicht mein fehlendes Gehalt zahlen müsste da ich ja eine Erwerbsminderungsrente bekomme und beides zusammen würden ja mehr ergeben als ich voher Netto hatte. Ist dieses Richtig? Hatt jemand ähnliche erfahrung gemacht? Würde mich über antworten freuen. LG Heiko
Erwerbsminderungsrente anrechenbar?
23. Oktober 2017
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Frage vom 23. Oktober 2017 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente anrechenbar?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
Ich sehe keine Relevanz zum "Verkehrsrecht", dem Thema dieses Forums?
Und jetzt?
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