Erwerbsminderungsrente anrechenbar?

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz476990-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente anrechenbar?

Hallo zusammen, nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente ( 30 % GDB). Jetzt mache ich eine Umschulung, da ich meinen voherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich bekomme von der BG Überbrückungsgeld, die ja bekanntlich weniger ist als mein voheriges Gehalt ist. Das fehlende Gehalt wurde immer von der Versicherung gezahlt. nun habe ich den Rechtsanwalt gewechselt und mein neuer Anwalt meinte, das die Versicherung nicht mein fehlendes Gehalt zahlen müsste da ich ja eine Erwerbsminderungsrente bekomme und beides zusammen würden ja mehr ergeben als ich voher Netto hatte. Ist dieses Richtig? Hatt jemand ähnliche erfahrung gemacht? Würde mich über antworten freuen. LG Heiko

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich sehe keine Relevanz zum "Verkehrsrecht", dem Thema dieses Forums?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen