Erwerbsminderungsrente abgelehnt - was nun?

29. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
HeikeFee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente abgelehnt - was nun?

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen. Bin ziemlich ratlos...

Ich bin seit Jahren schon an Hepatitis C erkrankt, das wurde 2010 festgestellt. Mittlerweile habe ich eine ganze Reihe an Erkrankungen in Folge der Hepatitis. Daher bin ich seit Februar 2011 arbeitsunfähig und bin mittlerweile ausgesteuert. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Mit Hilfe des VDK habe ich dann Widerspruch eingelegt. Es wurden ärztliche Gutachten erstellt.

Meine ehemalige Hausärztin hätte nun schriftlich Stellung zu den medizinischen Gutachten nehmen müssen, damit wir den Widerspruch auch begründen können. DAs hat die Hausärztin nicht gemacht. Sie hat das ganze solange rausgezögert und war auch unwillig oder unfähig, keine Ahnung, da ihre wertvolle Arbeitszeit für zu opfern. Sie hat mir dann einen dahingerotzten Text mitgegeben, ganze drei Sätze hat sie geschrieben. Da ich mittlerweile in Zeitdruck war wegen der Abgabefrist, konnte ich auch nicht mehr zu einem anderen Arzt gehen. Mein Anwalt beim VDK meinte nur, mit dieser Stellungnahme können wir den Widerspruch nicht begründen, ich müsste den zurückziehen. Also, hab ich den Wiederspruch zurückziehen müssen.
Momentan sieht es also so aus das ich Arbeitslosengeld bekomme, weiter arbeitsunfähig bin, aber dauernd von der Arbeitsagentur Stellenangebote zugeschickt bekommen für Vollzeitstellen in meinem erlernten Beruf als technische Zeichnerin.

Das Arbeitsamt hat eine sozialmedizinische Beurteilung geschrieben. Danach wird von einem restleistungsvermögen für leidensgerechte Tätigkeiten ausgegangen (psychisch wenig belastend, ohne Zeitdruck, ohne hohe anforderungen an das Konzentrationsvermögen).

Aber...Zum einen kann ich definitiv nicht arbeiten gehen, schon gar keine Vollzeit. Zum anderen bin ich ja auch noch in einem Arbeitsverhältnis, bin also noch angestellt bei meiner alten Firma. Wenn ich also arbeiten gehen könnte würde ich natürlich in mein altes Büro zurückkehren.
Ich weiss nun überhaupt nicht mehr wie es weitergehen soll. Am 31. hab ich Termin beim Arbeitsamt zum Gespräch. Die wissen noch nicht das das mit der Rente gelaufen ist. Was kann ich nun tun??? Und kann ich die Erwerbsminderungsrente neu beantragen, oder muss ich damit warten, wenn ja wie lange?
Wäre schön wenn mir jemand hier helfen könnte, ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen und von einem Amt oder Arzt zum nächsten zu rennen.

Gruss, Heike

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Was war denn das mal wieder für eine Beratung vom VDK? Noch falscher kann man ja wohl nicht liegen. Ich mach immer wieder die Erfahrung, dass es bei diesem Verein absolute Glückssache ist, ob die Interessen angemessen vertreten werden oder - wie bei Dir - ein Verfahren in den Teich gesetzt wird.

So ein Widerspruch ist niemals zurück zu nehmen! Denn dadurch wird letztlich der Klageweg abgeschnitten. Wahrscheinlich muss man das ganze Verfahren von vorne neu beginnen.

Zunächst einmal: die Hausärztin ist nicht dazu da, Gutachten zu erstellen. Sie ist keine Gutachterin! VDK-Anwalt hätte sich mit den existierenden Gutachten auseinander setzen müssen. Das ist seine Aufgabe, nicht die der Hausärztin. Ich weiss jetzt nicht, was in den Gutachten drinnen steht, die da sind. Allerdings weiss ich, dass eine Hepatitis allein nicht zu einer Erwerbsunfähigkeit führt.

Hier wäre zunächst zu überlegen, ob nicht eine Eingliederung ins Berufsleben versucht werden sollte. Das wäre mit der Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitgeber hat kein Risiko (Krankenkasse bezahlt), und wenn so ein Versuch scheitert, sieht das als Ausgang für eine EM-Rente (und sei es nur eine Teilrente) doch gar nicht schlecht aus.

Die weitere Frage, die sich stellt, ist natürlich, ob alle REHA-Maßnahmen ausgeschöpft sind. Auch das wäre zu überprüfen.

Schließlich kann man natürlich einen neuen Antrag stellen. Nur, es sollten neue Erkenntnisse da sein, eine Verschlechterung des Zustandes. Gut wäre wohl der Zeitpunkt nach einer gescheiterten Wiedereingliederung.

Aber dann bitte, bitte von einem Fachmann durchführen lassen, und nicht von einem VDK-Anwalt, dem das alles wohl zu arbeitsintensiv war.

wirdwerden

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeikeFee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

die Hausärztin sollte kein Gutachten erstellen! Sie sollte eine medizinisch fundierte Stellungnahme zu den Gutachten die vorlagen, vornehmen. Mehr nicht.
Wie schon erwähnt bin ich nicht nur wegen der Hep C arbeitsunfähig, sondern hauptsächlich wegen der Folgekrankheiten. Depressionen, Fatique-Syndrom, Restless Legs Syndrom, Gelenkschmerzen...usw.
Eine Reha würde keinen Sinn machen solange die Ursache, also die Hepatitis nicht auskuriert ist. Den die Viren machen ja die Beschwerden. Leider ist die Hepatitis aber nicht so einfach zu behandeln, einen erfolglosen Versuch musste ich abbrechen weil ich nicht darauf angesprochen habe, heisst die Viruslast ist nicht gesunken. Ich muss auf neue Therapiemöglichkeiten warten um einen neuen Versuch starten zu können.
Eine Verschlechterung der Situation hiesse bei mir dann Leberzirhose, das kanns ja wohl nicht sein, das ich darauf warten muss um einen neuen Antrag zu stellen, oder?
Bliebe mir also nur die Wiedereingliederung. Das wäre ein für mich sehr anstrengender Versuch, der mit Sicherheit nicht funktionieren wird. Zumal ich dann in dem Beruf arbeiten müsste den ich laut verschiedener Gutachten gar nicht mehr ausüben kann. Das ist doch alles nicht möglich. Und ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na, wenn der Wiedereingliederungsversuch scheitert, dann ist doch alles bestens (für Dich, was die Rente angeht). Das wäre für mich ein Ansatzpunkt, um das Verfahren neu aufzurollen. Bzw. neu zu beginnen. Nicht mehr als 3 Stunden am Tag, langsam anfangen und schauen, was passiert.

Eine medizinsch fundierte Stellungnahme, meine Güte, das ist doch ein Gutachten. Und das hätte Dich nicht einen Millimeter weiter gebracht. Da ist ja wohl viel verquast worden.

Also, von vorne anfangen, ganz von vorne. Und mit einem gescheiten Anwalt, der Ahnung vom Sozialrecht hat.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Und mit einem neuen Befund, sozusagen von einem "frischen" Arzt. Meiner Erfahrung nach ist es auch immer günstig, dem behandelnden Arzt eine Art "Stellungnahme zu den eigenen Beschwerden" im Rentenverfahren an die Hand zu geben, dann weiß er sozusagen schon mal, was er schreiben soll ;)

Die meisten Ärzte schreiben nur die Diagnosen hin, darauf kommts aber nicht an, wichtig ist nur welche Einschränkungen , resultierend aus dem Krankheitsbild, vorhanden sind.

Nicht jeder mit RLS und Gelenkschmerzen ist rentenfähig, es kommt also darauf an, die aktuelle Situation so weit als möglich zu beschreiben.

Gruß, Mira

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