Erwerbsminderungsrente-Gutachten §109

4. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente-Gutachten §109

Hallo allerseits,
Ich habe in 03/03 einen Antrag auf Erwerbsminderungarente gestellt.Der Verlauf wie üblich (da Kopf noch nicht unterm Arm)
Antrag -Ablehnung-Widerspruch-Ablehnung und nun seit 05/04 vor dem Sozialgericht. Vom Sozialgericht wurden auch Gutachten erstellt, bei denen jeweils nicht alles berücksichtigt wurde und ein Gutachter auf den nächsten verwies,und somit auch nicht positiv für mich ausfielen .Ergebniss war noch ü.6 Std Tgl.leichte Tätigkeit...Jetzt wurde auf Antrag meines Rentenberaters ein Gutachten nach §109 gemacht(zum Glück RS-Vers.)er benannte dem Gericht 3 Gutachter ,wo sie einen auswählten.Von diesem Gutachter wurde diesmal alles berücksichtigt, er wiederlegte und ergänzte (auch mit Div.anerkannten Testen)die Vorgutachten und kam zu dem Ergebniss
Volle Erwerbsminderung, max 2 Std. Tgl.und dieses auch nur unter Einschränkungen und ohne Aussicht auf Besserung!!
Ich habe jetzt dieses Gutachten vom Gericht erhalten ,mit dem Hinweis , das der Deutsche Rentenversicherungs Bund zur Stellungsnahme aufgefordert wurde. Für mich natürlich ein Strohhalm und Hoffnung.
Meine Frage ist, hat jemand Erfahrung oder von jemanden gehört,welch ein Gewicht solch ein Gutachten nach §109 beim Sozialgericht hat?? Kann ich auf den Strohhalm hoffen oder kann ich ihn knicken,denn meine Nerven sind nach fast 4 Jahren am Ende. Ich wäre für jede Antwort dankbar - megman - :(

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

warte erst die Antwort von der RV ab!

Sie werden wahrscheinlich nun einen Vergleich anbieten!

Entscheiden tut der Richter welchem GA er mehr folgt!

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schon mal aber was kann man denn unter nur einen Vergleich verstehen? zb. nach fast 4 Jahren? gruss megman

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@megman

mir ist nicht ganz klar, ob das soz.gericht aufgrund des gutachten eine entscheidung treffen wird oder hat es schon?

wenn der rv jetzt stellung nehmen soll, könnte es um die entscheidungen der vergangenheit gehn, die dann zurückgenommen würden aufgrund eines unrichtigen verwaltungsaktes
schau mal hier

http://www.rententips.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400

was in der konsequenz heißen würde, erwerbsmind.rente rückwirkend, es sei denn, der rv kann plausibel machen, dass dieses gutachten auf NEUEN erkenntnissen basiert, dann rente bedingt rückwirkend.

vergleich könnte so aussehen: anrecht in der theorie auf 4 jahre rückwirkend, rv bietet ein jahr, du 3 und ihr einigt euch in der mitte....
recht sicher scheint mir, dass du die rente bekommst

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 06.11.2006 22:00:46

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#4
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Es gibt 3 Möglichkeit:

1. Die Rentenversicherung stimmt deim Gutachten zu. Alles okay.

2. Die Rentenversicherung stimmt dem Gutachten nicht zu und bittet um Entscheidung. Dann hat das Gericht zu entscheiden. Selbst wenn das Gericht zu deinem Gunsten entscheidet, heißt das noch lange nicht, dass du gewonnen hast. Die Rentenversicherung kann, wenn es will, vor das LSG = Landessozialgericht ziehen, bzw. danach ist die nächste Instanz BSG = Bundessozialgericht.

3. Der Richter wird versuchen einen Vergleich vorzuschlagen. D. h. einen Kompromiss zu finden. Was dabei rauskommt kann keiner sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich möchte mich bei Euch für die Antworten bedanken.Und ich möchte mitteilen das ich Gestern die Bewilligung der Erwebsminderungsrente ,voll und unbefristet erhalten habe :crazy: . Also hat mir der §109 sehr geholfen,denn ohne Reha ,die sowieso Sinnlos gewesen wär.Es lief allerdings wie erwartet auf einen Vergleich hinaus den ich aber angenommen habe,da vom Rententräger sehr logisch vorgetragen und mit 24 Mon. rückwirckend kann ich leben.Nun tauchen natürlich die nächsten Fragen auf,Abschlag
-Einspruch wegen BSG Urteil,Verrechnung-Hartz 4 usw.aber das kommt im neuen Jahr,
jetzt bin ich einfach nur erstmal erleichtert nach der langen nervenden Zeit.

Ich wünsche euch allen ein Frohes Fest
und scheinbar lohnt sich durchhalten doch.

Gruss megman und den :fight: nicht aufgeben

-- Editiert von megman am 19.12.2006 18:50:07

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@megman

dabke für die rückmeldung.ist doch immer schön, zu lesen, was draus geworden ist

und :cheers:

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

das mit der Verrechnung Hartz IV und RV ist nicht dein Problem, as lösen die Sozialversicherungszweige unter sich.

Einspruch kannst du nicht einlegen! Das ist ein Vergleich. Du kriegst dann irgendwann Bescheid über die Rente von deinem Rentenversicherungsträger " In Ausführung des Vergleichs vor dem Sozialgericht AZ.... zahlen wir Ihnen.... bla bla bla..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi, ist klar , aber ich meinte mit Einspruch nacher bei der Berechnung der Rentenhöhe wegen 10,8% Abschlag bei Erwerbsminderungsrente unter 60J. BSG Urteil B4RA 22/05R diesen Jahres ,wo die Rententräger sich ja noch sträuben.
megman :fight:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.08.2009 15:40:21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich bekomme seit 7 Jahren Vollerwerbsrente wegen Gehirn aussetzer und nun soll ich eine Reha machen
Bin bei einem Neurologen in behandlung wie gesagt seit 7 Jahren muß ich nun eine Reha machen bekomme Tabletten vom Doktor Habe als LKW faher 12 jahre gearbeitet und bin dann in Rente da ich diesen Beruf nicht mehr ausüben konnte
Habe einen Grad der Behinderung von 100 %
Meine Frage nun Muß ich noch in Reha

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Jdpk

Bitte mach einen eigenen Thread auf

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Muecke12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
habe eben eure Beiträge gelesen. Will kurzvon meiner Erfahrung berichten.
Im September 2005 wurde bei mir eine Chronisch lymphatische Leukämie festgestellt (bis jetzt zum Glück nur mit vierteljährlicher Überwachung).War im Juli 2007 so ausgepauert, das ich wegehn Depressionen krank geschrieben wurde(78 Wochen). Es erfolgte schon nach 4 Wochen Kündigung vom Arbeitgeber.Auf anraten meines Arztes habe ich EU Rente beantragt. Gutachten erfolgte über KK und AA.
Rente wurde von 10.2008 bis 31.08.2010 bewilligt. War und bin immer noch in Behandlung bzgl. Depressionen. Im vorigen Jahr wurde ich am 30.08 an der Bandscheibe operiert
anschließend Reha mit wenig erfolg.Für mich war keine KK und kein AA zuständig und der EU R Antrag auf wiederbewilligung, sowie Widerspruch wurde abgelehnt.Anschließend kam die Überweisung in eine Tagesklinik gegen meine zunehmenden Depressionen und im Februar diesen Jahres erneut eine Bandscheiben OP.Die KLage wurde im November am Sozialgerich Altenburg gegen die RV eingereicht. Habe immer noch extreme Schmerzen im Rückenbereich. Bei den Schmerzmitteln muss ich mich einschränken wegen meiner Blutwerte (CLL). Manchmal hat man einfach keine Hoffnung mehr.Wie soll man den sein Leben noch auf die Reihe bekommen und einigermaßen Gesund werden!?

LG

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