Hallo Ihr Guten
Seit langem mal wieder eine Frage an Euch.
Hätte hier folgendes Problem:
Kranker erhält seit September 2009 eine Erwerbsminderungsrente wegen 100% Erwerbsminderung.
Wurde 2mal wieder befristet und sollte nun ein weiteres mal bis12/2019 befristet werden.
Aussicht auf Genesung, ist seit Erteilung, nicht gegeben.
Sollte hier nicht die Befristung ab 9 Jahren aufgehoben werden?
Heißt, entweder bis 2018 befristen und dann unbefristet, oder gleich ab 2017 unbefristet erteilen?
Was wäre Euer Standpunkt? mit vielen Grüßen hzdriver
Erwerbsminderungsrente Befristung
9. September 2017
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Frage vom 9. September 2017 | 13:37
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 32x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente Befristung
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#1
Antwort vom 9. September 2017 | 16:55
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Nach einer gewissen Zeit kann davon ausgegangen werden, daß keine Heilungschance mehr besteht und eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kann zuerkannt werden. Darauf besteht aber kein Anspruch. Faktisch kann die Em-Rente bis zum Erreichen des Rentenalters jeweils befristet werden.
Das Ausfüllen des Formulars alle paar Jahre ist ja nun auch kein so großer Akt.
#2
Antwort vom 25. September 2017 | 11:10
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 32x hilfreich)
Hallo
Ja ist mir klar, dachte nur mal gelesen zu haben , das es die Regel "ab 9 Jahre unbefristet" gibt?
Ist scheinbar nicht die Regel, oder?
Danke für Eure Antworten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. September 2017 | 17:11
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Nein, es gibt keine Vorschrift diesbezüglich. Und was "die Regel"ist, hilft im Einzelfall auch nicht weiter.
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