>Erwerbslosenrente und Geld vom Jobcenter
@Cornetta:
Bezüglich Rente und ergänzendem ALG II solltest Du auf folgendes achten:
1. Die Rente ist vor der Anrechnung auf ALG II um die Versicherungspauschale von 30,- € monatlich zu bereinigen. Das heißt, von 711,- € Rente dürfen nur 681,- € auf das ALG II angerechnet werden.
2. Meines Wissens musst Du auf die Rente zumindest Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Es gibt also die Brutto- und die Nettorente. Angerechnet werden darf selbstverständlich nur die Nettorente (abzgl. Vers.-Pauschale). Das wird sehr häufig von den Jobcentern falsch gemacht. Also die Bescheide mal entsprechend überprüfen.
Zum Auto:
Ein PKW gehört zum sogenannten priviligiertem Schonvermögen. Das heißt, unabhängig von eventuellem sonstigen (Bar)vermögen ist ein PKW bis zu einem Wert von 7.500,- € geschützt.
Verkaufst Du den PKW während des ALG II Bezuges, wird aus priviligiertem Vermögen "normales" Vermögen, für welches nur die Freibeträge von 150,- € pro Lebensjahr gelten. Solltest Du also durch den Verkauf das sonstige Schonvermögen überschreiten, muss der übersteigende Betrag für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Beispiel:
Angenommen, Du bist 40 Jahre jung. Dann beträgt Dein Vermögensfreibetrag 6.750,- € (40 x 150 € = 6.000,- € + 750,- € für notwendige Anschaffungen). Das die Anschaffungsfreibeträge der Kinder noch dazu addiert werden, lass ich jetzt der Einfachheit halber mal außen vor.
So, weiter angenommen, Du verfügst derzeit über Sparvermögen in Höhe von 6.000,- € und verkaufst den PKW für 2.000,- €, dann erhöht sich das vorhandene Vermögen auf 8.000,- € und liegt somit um 1.250,- € über dem Freibetrag. Diese 1.250,- € werden auf Dein ALG II angerechnet und müssen für den Lebensunterhalt verbraucht werden.
Verfügst Du aktuell über keine Ersparnisse, oder maximal in Höhe von 4.750,- €, dann würde durch den Verkaufserlös der Freibetrag nicht überschritten und es erfolgt keine Anrechnung.
Du darfst das Auto übrigens auch verschenken, oder unter Wert verkaufen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 17.07.2011 12:20
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