Erwerb der Elternwohnung

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460389-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerb der Elternwohnung

Hallo , brauche dringend Hilfe . Mein Vater ,verstorben , meine Mutter , leicht Dement . Sie besitzt eine Eigentumswohnung und soll aber demnächst ins Altersheim . Ihr gehören dreiviertel der Wohnung. Jetzt die Frage , was kann ich tun um in Besitz der Wohnung zu kommen . Wichtig : meine Mutter ist finanziell im Altersheim abgesichert und Steuern wollen wir auch nicht sparen . Mir geht es nur um einen sauberen Erwerb der Wohnung , da es mit Vollmachten in ihrem zustand auch nicht mehr geht. Danke schon mal im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Leicht dement heißt nicht geschäftsunfähig. Wenn sie noch überblicken kann, was sie tut, kann sie dir die Wohnung verkaufen. Oder sollte verschenkt werden?
Bist du der einzige gesetzliche Erbe?
Warum geht es mit Vollmachten in ihrem Zustand nicht mehr?

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Sofern keine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, kann die Wohnung übertragen werden. Bei Unsicherheiten sollte zuvor ein Arzt Ihre Mutter untersuchen.
Welche Form der Übertragung sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, dies ist eine Einzelfallfrage.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

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