Erweiterte Führungszeugnis verjährt?

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timo Timm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweiterte Führungszeugnis verjährt?

Hallo,
ein freund von mir hat gerade seine Ausbildung/Umschulung zum Krankenpfleger gemacht und auch sofort ein Stellenangebot bekommen! Nun verlangt der neue Arbeitgeber aber ein erweitertes Führungszeugnis. Er wurde 1997 wegen schwerer u. gefährlicher Körperverletzung zu 1 Jahr Haft, auf 2 Jahre Bewährung, und 2003 wegen fahren ohne Führerschein mit Alkohol zu 60 Arbeitsstunden verurteilt. Beide Urteile fanden in der Jugendstrafe statt und sind auch heute im "normalen" Führungszeugnis nicht mehr zu sehen. Das er die Taten bereut und sein Leben schon lange komplett geändert hat sei jetzt nur am Rande erwähnt...
Muss er jetzt befürchten dass im erweiterten Führungszeugnis noch etwas drin steht?
Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Muss er jetzt befürchten dass im erweiterten Führungszeugnis noch etwas drin steht?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Timo Timm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Und wann kann man ungefähr damit rechnen das die Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Die 2. Sache kam nie ins BZR, wenn dort ausschliesslich Arbeitsstunden verhängt wurden. Das stand nur im Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag.

DIe 1. Sache ist seit 2003, bzw. incl. Überliegefrist seit 2004 aus dem BZR raus.

In einem Führungszeugnis war beides nie enthalten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.03.2017 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Timo Timm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank streetworker heute kam der Brief-keine Einträge! Hab recht herzlichen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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