Hallo,
ein freund von mir hat gerade seine Ausbildung/Umschulung zum Krankenpfleger gemacht und auch sofort ein Stellenangebot bekommen! Nun verlangt der neue Arbeitgeber aber ein erweitertes Führungszeugnis. Er wurde 1997 wegen schwerer u. gefährlicher Körperverletzung zu 1 Jahr Haft, auf 2 Jahre Bewährung, und 2003 wegen fahren ohne Führerschein mit Alkohol zu 60 Arbeitsstunden verurteilt. Beide Urteile fanden in der Jugendstrafe statt und sind auch heute im "normalen" Führungszeugnis nicht mehr zu sehen. Das er die Taten bereut und sein Leben schon lange komplett geändert hat sei jetzt nur am Rande erwähnt...
Muss er jetzt befürchten dass im erweiterten Führungszeugnis noch etwas drin steht?
Vielen Dank!
Erweiterte Führungszeugnis verjährt?
12. März 2017
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Frage vom 12. März 2017 | 11:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweiterte Führungszeugnis verjährt?
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#1
Antwort vom 12. März 2017 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Muss er jetzt befürchten dass im erweiterten Führungszeugnis noch etwas drin steht?
Nein
#2
Antwort vom 14. März 2017 | 19:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Und wann kann man ungefähr damit rechnen das die Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden?
Danke!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2017 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Die 2. Sache kam nie ins BZR, wenn dort ausschliesslich Arbeitsstunden verhängt wurden. Das stand nur im Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag.
DIe 1. Sache ist seit 2003, bzw. incl. Überliegefrist seit 2004 aus dem BZR raus.
In einem Führungszeugnis war beides nie enthalten.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.03.2017 21:32
#4
Antwort vom 18. März 2017 | 16:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank streetworker heute kam der Brief-keine Einträge! Hab recht herzlichen Dank!
Und jetzt?
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