Hallo Zusammen,
ich bin 24Jahre alt und lebe mit meiner Mutter und meinem Stiefvater in einem Haus. Ich habe kein besonders gutes Verhältnis zu meinem leiblichen Vater (auch schon als Kind nicht). Daher möchte ich mich Adoptieren lassen.
Mein Stiefvater hat keine leiblichen Kinder aber einen Bruder der Verheiratet ist und eine Tochter. Sein Vater ist vor einigen Jahren gestorben und seine Mutter ist im Altersheim zur Pflege. Mit seinem Bruder besteht kein gutes Verhältnis.
Die aktuelle Situation:
Meine Eltern (Mutter+Stiefvater) haben zusammen ein Haus während ihrerer Ehe gebaut und sollte einem was passieren bekommt es der andere.
Laut Gesetz werden Stiefkinder im Erbe nicht berücksichtigt. Daher würde ich nur den Teil meiner Mutter bekommen sollte beiden was Gleichzeitig passieren. Der Teil von meinem Stiefvater würde ja an seine Mutter und seinen Bruder fallen.
Nun meine Frage:
- Was zählt zuerst die gesetzliche Erbreihenfolge oder wenn mich mein Stiefvater als letzter Wille als Erbe des Vermögens und des Hauses einträgt. Und wie sieht es dann aus mit dem Pflichtteil für seinen Bruder und seine Mutter würde dieser erlöschen da alles an mich geht oder steht diesen ein Pflichtteil zu?
Bitte um hilfe.
Gruß.
-- Editier von Efendiii am 23.01.2017 16:41
Erwachsenen Adoption + Erbfolge
23. Januar 2017
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Frage vom 23. Januar 2017 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwachsenen Adoption + Erbfolge
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2017 | 19:38
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Was zählt zuerst die gesetzliche Erbreihenfolge oder wenn mich mein Stiefvater als letzter Wille als Erbe des Vermögens und des Hauses einträgt.
Die gesetzliche Erbfolge greift nur, wenn kein Tesstament vorhanden ist. Sofern eine letztwillige Verfügung vorhanden ist, gilt diese.
Wenn er Dich zum Erben einsetzt, ist doch alles gut Eiine Adoption ist hierfür nicht nötig. Im übrigen ist der Steuerfreibetrag gegenüber dem Stiefkind genauso hoch, wie bei einem leiblichen Kind.
Zitat:Und wie sieht es dann aus mit dem Pflichtteil für seinen Bruder und seine Mutter würde dieser erlöschen da alles an mich geht oder steht diesen ein Pflichtteil zu?
Die Mutter hätte einen Pflichtteilsanspruch, der Bruder nicht.
#2
Antwort vom 23. Januar 2017 | 19:44
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatWenn er Dich zum Erben einsetzt, ist doch alles gut Eiine Adoption ist hierfür nicht nötig. Im übrigen ist der Steuerfreibetrag gegenüber dem Stiefkind genauso hoch, wie bei einem leiblichen Kind. :
Sehe ich nicht ganz so, die Adoption sichert mehr als ein Testament ab, ein Testament kann auch geändert werden um nur mal einen Einwand zu bringen, stirbt Mutter zuerst, dann gibt es für Stiefkind nicht mal einen Pflichtteil.
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#3
Antwort vom 23. Januar 2017 | 20:05
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:ein Testament kann auch geändert werden um nur mal einen Einwand zu bringen
Dann kann man einen Erbvertrag schließen.
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