Hallo!
Ich bin Student und selbstständig als Kleinunternehmer mit geringen Beträgen (unter 8.500 €) d.h. ich bin noch nie mit der Einkommensteuer in Berührung geraten.
Nun habe ich ein Mietobjekt für einen Filmdreh gegen eine Motivmiete vermietet. Ich soll diesen Betrag per Rechnung abrechnen.
Im Vertrag steht: "Wir weißen darauf hin, dass alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einkommensteuerpflichtig sind."
Wie kann ich das denn nun abrechnen? Sind denn die Erträge auch Einkommensteuerpflichtig wenn ich unter den 8.500€ bleibe bzw. knapp drüber komme?
Muss ich die Vermietung und Verpachtung getrennt abrechnen... nur wie? Ich kann ja dann die Kleinunternehmerregelung nicht in die Rechnung schreiben,oder?
Ertrag aus Vermietung bei Kleinunternehmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sind denn die Erträge auch Einkommensteuerpflichtig wenn ich unter den 8.500€ bleibe bzw. knapp drüber komme? Eine leicht wunderliche Frage - der Freibetrag ist Ihnen ja offenbar bekannt. Darüber ist man steuerpflichtig. Freilich dürfen Sie einige Dinge dagegenrechnen - etwa Ihre Studienkosten und auch die studentische Kranken- und Pflegeversicherung. Dann liegt man evtl. wieder unter 8.500 Euro.
Ok vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt:
Nehmen wir an ich würde unter den 8.500 bleiben.. wären die einnahmen aus der vermietung dann trotzdem steuerpflichtig? da dieser zusatz ja so im vertrag steht.
gruß
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Ok danke, naja..es hat nichts mit logisch denken zu tun, sondern ich kenne mich einfach zu wenig mit Steuergesetzen aus.
Ich wollte lediglich wissen, ob Einkünfte aus Vermietung IMMER zu versteuer sind, auch wenn ich unter dem Freibetrag bin.
Aber jetzt habe ich es so verstanden, dass dies einfach so gewertet wird, wie normale Einkünfte (Arbeitslohn).. dann ist alles gut.
Der Satz im Vertrag hat mich nur etwas stutzig gemacht, da dort stand, dass die Einküfte aus Vermietung zu versteuern sind.
Auch die übrigen Einkünfte als Kleinunternehmer sind steuerpflichtig. Wenn jedoch alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammen weniger als 8.473€ betragen, dann beträgt die darauf festzusetzende Steuer 0€.
Im Gegensatz dazu wäre z.B. das BAföG steuerfrei, wird also bei der Ermittlung, ob Steuern gezahlt werden müssen, also die 8.354€-Grenze überschritten wird, nicht mitgerechnet
-- Editiert von hh am 05.09.2015 21:34
ZitatAuch die übrigen Einkünfte als Kleinunternehmer sind steuerpflichtig. Wenn jedoch alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammen weniger als 8.473€ betragen, dann beträgt die darauf festzusetzende Steuer 0€. :
Im Gegensatz dazu wäre z.B. das BAföG steuerfrei, wird also bei der Ermittlung, ob Steuern gezahlt werden müssen, also die 8.354€-Grenze überschritten wird, nicht mitgerechnet
-- Editiert von hh am 05.09.2015 21:34
Danke hh,aber wenn ich auf z.B. 8.500 € komme, dann werden nur die 27€ versteuert und nicht alles,oder?
Gruß!
Genau genommen werden die 8.500€ versteuert und darauf fallen dann 3€ Steuern an.
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