Das Landgericht Cottbus hat erstmals einen Fährmann aus dem Spreewald wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt, weil er stark alkoholisiert mit seinem Kahn unterwegs war. Wie die in Cottbus erscheinende "Lausitzer Rundschau" (Freitagsausgabe) berichtet, wurde der 49-Jährige aus Lübbenau (Kreis Oberspreewald-Lausitz) am Donnerstag in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Er war im Juli 2005 von der Wasserschutzpolizei in dem Spreewalddorf Lehde gestoppt worden, als er mit vierzehn Gästen unterwegs war. Ein anschließender Bluttest ergab einen Alkoholgehalt von 1,87 Promille. Das Verfahren bewegte sich auf juristisch schwierigem Boden, weil es - anders als für motorisierte Kraftfahrer, Bootsführer oder Radfahrer - keine durch Urteile bestätigten Grenzwerte gibt, ab denen ein Kahnfährmann auch ohne Auffälligkeit als absolut fahruntauglich gilt.
25. Januar 2007 - 23.33 Uhr
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