Erstgespräch in Rechnung gestellt / ohne Angebot oder Auftrag

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fragende84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstgespräch in Rechnung gestellt / ohne Angebot oder Auftrag

Guten Tag,

mein Mann und ich führen ein kleines Unternehmen (GmbH & Co. KG).
Im Rahmen eines neuen geplanten Projektes haben wir einige Gespräch mit potentiellen Partnern geführt.
Einer dieser Gesprächspartner macht uns nun Probleme. Wir hatten vor unserem persönlichen Termin nur telefonischen Kontakt und haben die wichtigsten Projektinfos besprochen. Für den Termin bei uns musste dieser eine längere An- und Abfahrt in Kauf nehmen und war dann mehrere Stunden bei uns.
Wie in dieser und auch in unserer Branche üblich, gingen wir davon aus, dass solche Erstgespräche zur Akquisetätigkeit und zum Kennenlernen gehören und daher kostenfrei stattfinden. Gegenteiliges wurde weder mündlich noch schriftlich vereinbart.
Es gab vorab ledigich die schriftliche NDA bzgl. Stillschweigen über das geplante Projekt zu unserer Absicherung - dieser enthält aber noch keinen Hinweis darauf, dass dieser Gesprächspartner auch tatsächlich den Zuschlag erhält.
In dem persönlichen Gespräch haben wir ihm die Details zum Projekt genannt und auch die Erwartungen und Anforderungen an ihn. Eine Leistung in Form von Skizzen oder anderen Tätigkeiten erfolgte bis dato nicht. Das Gespräch endete mit der Bitte um ein Angebot nach Zusendung unserer Anforderungen.
Leider verlief der Kontakt danach sehr unschön. Zunächst erhielten wir nach längerer Wartezeit ein Angebot. Nach einem unfreundlichen Telefongespräch haben wir dann von ihm per E-Mail mitgeteilt bekommen, dass er uns für nicht professionell genug hält und nicht mehr an die Umsetzung des Projektes glaubt (was schlichtweg falsch ist). Zudem schreibt er, dass ihm nicht klar war, dass wir erst die Finanzierung regeln müssten, und er - wenn er es früher gewusst hätte, gar nicht erst gekommen wäre. Diese Info ist für uns aber nur zweitrangig und wir hatten ihm im Gespräch gesagt, dass wir diese Gespräche bereits heute führen und die Angebote eben auch für die entsprechende Finanzierung benötigen - das Projekt aber so oder so umgesetzt wird. Zum guten Schluss hat er uns in der E-Mail nun eine Rechnung für dieses Erstgespräch in Rechnung gestellt. Nicht nur, dass uns der Stundensatz sehr hoch erscheint, nein - er hat uns weder vorab schriftlich, mündlich, noch im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, dass solche Kosten anfallen. Es gab keinerlei Übereinkunft in dieser Hinsicht und wir gingen und gehen davon aus, dass dies im Rahmen normaler Akquisitionstätigkeiten fällt und nicht in Rechnung gestellt werden kann!? Sicher sind wir uns da aber nicht und bitten daher um Klärung der Rechtsverhältnisse.

Vielen herzlichen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fragende84):
und bitten daher um Klärung der Rechtsverhältnisse.

Das kann nur ein Gericht.



Ansonsten müsste man erst mal prüfen, wie genau kam denn der Termin zustande? Wer hat den gefordert, mit welchem Wortlaut lief die Kommunikation diesbezüglich ab?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fragende84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe diesen Gesprächspartner recherchiert und bin telefonisch an ihn herangetreten.
Er war sehr interessiert an unserem Projekt. Nach den ersten Infos war klar, dass es einen persönlichen Termin geben muss um weitere Infos zu erhalten, die entsprechende Gegenseite besser kennenzulernen (auch andere Referenzprojekte gezeigt zu bekommen) etc. Der Termin wurde in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart (mündlich und als Bestätigung per E-Mail). Jedoch jederzeit ohne den geringsten Hinweis auf Kosten. Dies wäre halt im B2B Bereich unserer Meinung eh unüblich

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kostenforderung-fuer-Angebotserstellung--f74227.html

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fragende84):
Jedoch jederzeit ohne den geringsten Hinweis auf Kosten.

Muss man auch nicht geben. Im B2B Bereich gilt der ganze Verbraucherschutz Hokuspokus nicht.


Der Schiilderung nach hat man einen Auftrag mit dem Inhalt "berate uns / Erstberatung" erteilt, das muss nicht kostenlos erfolgen (§ 612 BGB ).



Zitat (von fragende84):
Dies wäre halt im B2B Bereich unserer Meinung eh unüblich

Nö, ist es nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fragende84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, eben nicht.
Das Erstgespräch diente NICHT einer Beratung seinerseits. Ganz im Gegenteil, es erfolgte noch KEINERLEI Leistung.
Das Erstgespräch diente dem gegenseitigen Kennenlernen und der Vorstellung UNSERES Projektes mit den entsprechenden Anforderungen die als Grundlage für ein Angebot seinerseits dienen.
Für mich handelt es sich um vorvertragliche Akquisitionstätigkeiten - absolut normal im Rahmen der eigenen Vertriebs- und Kundengewinnungsabsichten. Wenn wir jedesmal wenn wir zu einem neuen potentiellen Kunden fahren und später (unabhängig ob Auftrag erteilt oder nicht) aus heiterem Himmel Rechnungen für diese ERstgespräche - in denen ja noch keine Leistung erfolgt ist - versenden würden, wäre dies ein sehr merkwürdiges Geschäftsmodell.

-- Editiert von fragende84 am 21.07.2017 09:18

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat 2 Alternativen:
A) Zahlen
B) ignorieren und abwarten wie das Gegenüber darauf reagiert



Die Argumentation mit "keine Leistung" sollte man noch mal überdenken ...

Zitat (von fragende84):
es erfolgte noch KEINERLEI Leistung.

Zitat (von fragende84):
der Vorstellung UNSERES Projektes mit den entsprechenden Anforderungen

Wenn die Auseinandersetzung mit demProjektund den Anforderungen keine Leistung darstellt, hätte es ja auch der Hausmeister machen können, oder? Der potentielle Auftragnehmer wird auchncith stumm wie ein Fisch da gesessen haben.
Und die Anfahrt ist auch eine Leistung, man wird ja nicht auf den Schwingen des Heiligen Geistes geritten sein.



Zitat (von fragende84):
Wenn wir jedesmal wenn wir zu einem neuen potentiellen Kunden fahren und später (unabhängig ob Auftrag erteilt oder nicht) aus heiterem Himmel Rechnungen für diese ERstgespräche - in denen ja noch keine Leistung erfolgt ist

Echt? Keine Leistung?
Was macht man denn dort? Rumstehen und Sauerstoff verbrauchen?
Warum fährt man denn dort hin, wenn man da nichts macht?



Zitat (von fragende84):
Für mich handelt es sich um vorvertragliche Akquisitionstätigkeiten - absolut normal im Rahmen der eigenen Vertriebs- und Kundengewinnungsabsichten.

Ja, aber nirgendwo steht, das das immer kostenslos sein muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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