Erste mal Ebay Autoverkauf - 2-3 Fragen.

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste mal Ebay Autoverkauf - 2-3 Fragen.

Hallo zusammen ich bräuchte bitte mal eure Hilfe.
Ich habe mein Auto auf Ebay verkauft, nun hat ein Käufer 2 mal geboten also 2500.- und 3000.- Euro.
Mein Mindestverkaufswert war bei 3000 Euro.

Zuvor wurde von einem Account ein gebot abgeben und danach sofort wiederrufen.
Ich vermute das der Käufer einen 2 Account hatte und mit diesem meinen Mindedstverkaufspreis ermittelt hat.

Das währe ja jetzt garnicht "soo" schlimm, aber soweit ich weiß ist ein Gebot bei ebay bindend.


Jetzt nachdem er Höchstbietenter war und das Auto gekauft hat, schrieb ich ihn an.

Herr XXX. Viel Spaß mit ihrem neuen Auto.
Bitte teilen sie mir mit wann sie das Auto abholen wollen, und bringen sie wie in der Auktion geschrieben eigene Nummernschilder mit.



Nach 5-6 Stunden bekahm ich dann eine Antwort vom Käufer.

Hallo hat das Auto Scheckheft?, stimmt die Kilometerleistung? und hat das Auto Mängel?

Ich schrieb ihm dann zurück das ich mir alle bekannten Mängel aufgelistet habe, und um problemen aus dem Weg zu gehen.
Das Fahrzeug in der Kategorie "Bastlerfahrzeug" gestellt hatte.
Scheckheft ist nicht dabei, habe ich aber auch in die Beschreibung geschrieben.



Er schrieb mir dann er hätte schon mal ein Auto gekauft und es hätte einen Motorschaden gehabt, und fragte mich wieso ich das Auto verkaufe.
Und ob er es gleich abholen kann, ich soll es angemeldet lassen er meldet es dann am nächsten Tag ab.



Ich hab ihm geschrieben das ich das nicht mache, da ich ihn nicht kenne.
Und wir könnten uns ja am nächsten Tag (an dem er kommen wollte und das Auto abholen) direkt bei der zulassungstelle treffen könnten.
Ich habe dort einen Termin (morgen) um das Auto abzumelden.
Er könne es dann gleich zulassen, und los fahren.


Gemeldet hat er sich seit dem Angebot uns direkt an der Zulassungstelle zu Treffen nicht mehr,.
Das war aber nur freundlich gemeint, so muss er nicht Extra Kurzkennzeichen holen.

Ich habe dem Käufer auch meine Handynummer gegeben um die er gebeten hatte, und ihm gesagt er könne mich gerne von 8-22Uhr anrufen.
So könnten wir alles schneller klären.

Jetzt ist das Problem JA das Auto hat Mängel diese habe ich aber soweit sie mir als laie bekannt sind auch in die Artikel beschreibung geschrieben.
Und vor einem Gebot denke ich wird er diese auch gelesen haben.
Mir kommt es so vor als ob er denn Preis drücken will.


Wie reagiere ich wenn der Käufer morgen erst eine Probefahrt mit dem Abgemeldeten Auto machen will?
Reicht der "Ebay Vertrag" oder muss ich einen neuen Aufsetzen?

Das Auto ist ja an ihn Verkauft und ab morgen früh Abgemeldet, wenn er sich nun weigert zu bezahlen.
Wie gehe ich dann vor, habe ja Ebay Gebühren und ein Abgemeldetes Auto das auf einem Öffentlichen Parkplatz steht.


Link zum Angebot(Sorry wenn das nicht erlaubt ist bitte löschen.

http://www.ebay.de/itm/Mazda-RX-8-TUV-neu-viele-Neuteile-Mega-Anlage-Bose-/111748586054?




Danke für eure hilfe, ist mein erster Auto Verkauf bei Ebay.

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Wie reagiere ich wenn der Käufer morgen erst eine Probefahrt mit dem Abgemeldeten Auto machen will?

Dann wäre das im Öffentlichen Verkehrsraum strafrechtlich relevant und sollte von Dir verweigert werden..



Zitat:
Reicht der "Ebay Vertrag" oder muss ich einen neuen Aufsetzen?

Ein neuer hätte eher keine Wirksamkeit, dnen man hat bereit einen Vertrag.



Zitat:
Das Auto ist ja an ihn Verkauft und ab morgen früh Abgemeldet, wenn er sich nun weigert zu bezahlen.
Wie gehe ich dann vor, habe ja Ebay Gebühren und ein Abgemeldetes Auto das auf einem Öffentlichen Parkplatz steht.

Ein Abgemeldetes Auto das auf einem Öffentlichen Parkplatz steht stellt eine Straftat dar. Das Auto sollte also dann schnellstmöglich per Abschlepper auf einen Privaten Parkplatz gebracht werden.

Wenn er die Zahlung verweigert, muss man schauen was für Gründe genau er anführt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für deine Antworten.
Ich weiß nicht was er für grüde anführt, ich meine vor seinem gebot hätte er mich doch einfach die für in so wichtigen fragen, fragen können.

Ich lasse mich morgen mal überraschen, hoffe mal das alles gut geht.

Zur deiner letzten Antwort "Abschleppen lassen", bekomme ich deine eine Rechnung für die Abschlepp kosten oder bekommt er die dann?

Währe gut zu wissen da ich ja eigentlich nicht mehr der besitzer bin oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Zur deiner letzten Antwort "Abschleppen lassen", bekomme ich deine eine Rechnung für die Abschlepp kosten oder bekommt er die dann?

Die bekommst Du als Eigentümer.



Zitat:
Währe gut zu wissen da ich ja eigentlich nicht mehr der besitzer bin oder sehe ich das falsch?

Derzeit bist Du sowohl Besitzer als auch Eigentümer als auch verantwortlicher Halter.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das ganze hat sich nun fast erledigt, gerade eine Ebay Nachricht bekommen.

Er will erst eine Probefahrt machen und dann entscheiden ob er das Auto nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Er will erst eine Probefahrt machen und dann entscheiden ob er das Auto nimmt.

Da gibt es keine "Entscheidung nach Probefahrt", er hat sich bereits verpflichtet das Auto zum festgelegten Preis zu kaufen.
Notfalls kann man ihn darauf verklagen.

Hast Du seine Adressdaten?



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#6
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mit Ebay Telefoniert, sie haben mir gesagt ich soll denn Kauf Abbrechen und bekomme die Verkaufsprovision wieder erstattet.

Ich werde das Auto erneut verkaufen, keine Lust an so einen zu verkaufen.

Ich weiß das ich einen Anwalt einschalten könnte, aber das währe mir zu viel Geld zum vorstrecken.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Ich werde das Auto erneut verkaufen,

So funktioniert das nicht, denn auch DU bist einen verbindlichen Vertrag eingegangen den Du erfüllen musst.

So wie Du den Käufer verklagen kannst, kann auch der Käufer Dich auf Erfüllung verklagen.

Ohne Auto könnte das dann teuer werden für Dich ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das war mir jetzt nicht bewusst, uff heißt entweder er stimmt einem Abbruch zu oder ich muss warten bis er das Auto bezahlt?

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dem ABbruch zuzusteimmen genügt nicht, ihr müsst den KV an sich auflösen. Lass dir das wenn schriftlich geben.

Aber noch etwas zum Fahrzeug selber, meiner Meinung nach hast du das AUto falsch beschrieben, als auch eine falsche Kategorie gewählt. Das ist definitiv kein Bastlerfahrzeug, nicht bei dem Preis, als auch bei den Angaben die du machst...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Abgesehen davon schreibst du hier, dass der Wagen Mängel hat, aber in deiner Beschreibung bei ebay schreibst du nur von 2-3 nicht wilden Parkdellen. Das Verhalten beim anschalten der Klimaanlage ist normal, denn es wird ja der Klimakompressor zugeschaltet der Leistung benötigt. Der Motor regelt dann nach.
Wie bereits geschrieben wurde, Es besteht bereits ein Kaufvertrag. Du bist dazu verpflichtet das zu liefern was du angeboten hast und der Käufer ist verpflichtet den Wagen, so wie er angeboten wurde, zu kaufen.

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#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein neuer hätte eher keine Wirksamkeit, dnen man hat bereit einen Vertrag.


Selbstverständlich kann man einvernehmlich einen neuen Kaufvertrag schließen.
Er würde allerdings, solange er nicht explizit anderes vorsieht, so interpretiert werden, daß er sich auf den Kaufvertrag "eBay-Auktion" bezieht. Wenn da also in der Auktion gemachte Zusicherungen ("TÜV neu") fehlen, heißt das nicht, daß der K sich nicht mehr darauf berufen kann. Will man das verhindern, muß der Vertrag ganz eindeutig machen, daß die Vereinbarungen des eBay-Kaufvertrages damit aufgehoben sein sollen.

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#12
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo , aber man kann doch , wenn das Auto abgemeldet ist und die Kennzeichen entstempelt sind , noch bis 24 Uhr am gleichen Tag mit dem Auto fahren .

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10
es müssen allerdings die Kennzeichen am PKW bleiben

-- Editiert von kay1212 am 25.08.2015 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tommy26LB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen und danke für die Hilfe.

Ich treffe mich nun morgen mit dem Käufer, er meinte er will kein mist kaufen.
Und wenn ich nichts zu verbergen hätte könne er doch eine kurze probefahrt machen.
Naja ich habe ihm gesagt warum er mich nicht vorher kontaktiert hat um eine Probefahrt zu machen...
Er wohnt ja nur 10-15min, von mir entfernt.

Dazu ist keine Antwort gekommen, nur das er das Auto bitte angemeldet haben will so das er es überführen kann.


Ich habe ihm gesagt das ich niemals ein Angemeldetes Auto verkaufen werde.
Er solle sich nun entscheiden ob er das Auto will oder nicht.

Ich biete ihm an mich am Donnerstag gleich morgens bei der Zulassungstelle in LB zu treffen.
Dort habe ich zeitnah einen Termin zum Abmelden gemacht, so das wenn wir uns einigen können.
Ich das Auto abmelden kann und er direkt Kurzkennzeichen holen kann.

Auch wenn es nicht meine Pflicht ist biete ich ihm eine kurze Probefahrt an.
Ich habe ja nichts zu verbergen, und das Auto ist so wie beschrieben.

Jetzt wart ich einfach mal ab, ob er wirklich kommt und ob er versucht denn Preis zu drücken.
Oder ob er wirklich nur einfach sehr unsicher ist.

Ich schreib euch mal morgen wie das ganze ausgegangen ist.
Nochmals Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von tommy26LB):
Ich schreib euch mal morgen wie das ganze ausgegangen ist.

Info?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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