Erste gemeinsame Wohnung - Mietvertrag

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464992-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste gemeinsame Wohnung - Mietvertrag

Hallo Zusammen :-)

Folgende Situation:
Mein Freund und ich möchten bald eine gemeinsame Wohnung beziehen. Die Kosten werden zu 50:50 geteilt alles ist geklärt. Nur bei einer Frage wissen wir nicht was wir machen sollen: Wer unterschreibt den Mietvertrag?
Nur einer, wir beide?
Ich habe bereits vor einigen Jahren mit meinem damaligen Freund schlechte Erfahrungen gemacht, da wir beide den Vertrag unterzeichnet haben und er mich dann nicht aus dem Vertrag lassen wollte. Natürlich schwirtt das noch im Hinterkopf. Mein jetziger Freund kennt die Geschichte.. wir haben beide Respekt davor, dass uns das auch passieren kann (egal wie rum), sind aber ebenso unsicher das nur einer den Vertrag schreibt und bei einer möglichen Trennung der eine den anderen einfach "rauswirft".

Was ist von Vorteil oder bringt mehr Sicherheit für beide?

Liebe Grüße und danke!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

einen Tod müsst Ihr sterben..... ;-)
Die rechtlichen Folgen der jeweiligen Konstellationen hast Du ja treffend geschildert.

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wusstest du denn damals, dass du deinen Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen hättest können?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb464992-47):
Wer unterschreibt den Mietvertrag?


Die Person(en) die als Mieter im Vertrag benannt ist/sind.

Zitat (von fb464992-47):
Was ist von Vorteil oder bringt mehr Sicherheit für beide?


Absolute Sicherheit für beide gibt es nicht.

Vorteil wenn beide als Mieter im Vertrag stehen, keiner kann den anderen im Falle der Trennung aus der Wohnung "schmeißen".

Nachteil, keiner kann allein kündigen. Im E-Fall müßte der eine den anderen auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

Übrigens entscheidet der Vermieter ob ihm ein Schuldner reicht oder er lieber 2 haben möchte. Die meistens Vermieter haben gern so viele Schuldner wie möglich.

Im Klartext wenn der Vermieter Euch beide als Vertragspartei Mieter haben möchte und Ihr meint das es nur einer sein soll, werdet Ihr die Wohnung nicht bekommen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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