Die erste Raucherklage in Deutschland ist vorläufig gescheitert. Das Landgericht Arnsberg machte am Freitag kurzen Prozess mit der 213.000-Euro-Forderung eines herzkranken Rauchers an den Tabakkonzern Reemtsma und wies die Klage ab. Ohne weitere Beweiserhebungen beschied die Zivilkammer dem herzkranken Kläger, dass Raucher selbst die Verantwortung für ihr Handeln trügen und damit verbundene Risiken "nicht auf den Hersteller abwälzen" könnten. Allerdings kündigte Kläger-Anwalt Burkhard Oexmann nach der Urteilsverkündung an, dass das Verfahren möglicherweise erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden werde.
Dagegen wertete Reemtsma-Anwalt Ulrich Börger das Urteil als Beleg dafür, dass in Deutschland Raucherklagen gegen die Tabakindustrie "im Grunde ohne jede Aussicht auf Erfolg" seien. Der 56-jährige Kläger Wolfgang Heine blieb der Urteilsverkündung fern. Der aus Lippetal stammende Heine wollte vor Gericht nachweisen, dass Reemtsma Zigaretten der Marke "Ernte 23" suchtfördernde und -verstärkende Substanzen beimische. Die dadurch entstandene Abhängigkeit habe es ihm als langjährigen Konsumenten von Zigaretten dieser Marke unmöglich gemacht, mit dem Rauchen aufzuhören. Der 56-Jährige hatte von 1964 bis 1993 täglich rund 40 Zigaretten geraucht. Nach einem Herzinfarkt und einer Bypass-Operation reduzierte er den Konsum, ohne das Rauchen jedoch ganz aufzugeben. Noch heute raucht er täglich fünf bis sieben Zigaretten.
Das Arnsberger Gericht befand freilich, dem Kläger stünden Zahlungen durch Reemtsma "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zu. Es sei nämlich nicht ersichtlich, dass der Tabakkonzern durch sein Verhalten "in rechtswidriger Weise eine Erkrankung des Klägers verursacht" habe. So sei beispielweise "nicht aufklärbar", ob die Heines Herzkrankheit durch das Rauchen ausgelöst worden sei. Schließlich weise der 56-Jährige auch "persönliche Risikofaktoren" wie Bluthochdruck und hohe Cholesterinwerte auf, unterstrich der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Teipel.
Zudem seien die von Zigaretten ausgehenden Gesundheits- und Suchtgefahren jedermann "unstrittig seit langem bekannt". Auch könne der Konsument nicht erwarten, dass der Hersteller sein Produkt "so gestaltet, dass diese Gefahren vermieden werden". Grundsätzlich seien Herstellung und Vertrieb von Zigaretten nicht rechtswidrig, hob der Richter hervor.
Mit ihrem Urteil schloss sich die Arnsberger Zivilkammer der Rechtsprechung deutscher Gerichte an, die bislang Prozesskostenhilfe bei Raucherklagen wegen der fehlenden Erfolgsaussichten durchweg abgelehnt hatten. Auch Heines Klage wurde lediglich durch Formfehler möglich, die seiner Rechtsschutzversicherung beim Ablehnungsbescheid über Prozesskostenhilfe unterlaufen waren.
Während sich Reemtsma-Anwalt Börger vor Journalisten "zufrieden" mit dem Urteil äußerte und erneut auf die "schwachen Argumente" des Klägers verwies, gab sich Heines Anwalt Oexmann nach seiner Niederlage kämpferisch: "Wir haben zwar eine Schlacht verloren, aber noch nicht den Krieg." Zwar ließ Oexmann zunächst offen, ob er gegen das Arnsberger Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen wird. Im Gespräch mit AFP sagte er jedoch, letztlich werde das Verfahren wohl beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Wenn es juristisch angezeigt erscheine, "werden wir notfalls bis zum BGH gehen".
Trotz der Klageabweisung sprach Oexmann nach dem Urteil von einem "schwarzen Tag für die Zigarettenindustrie". Das Gericht habe erstmals im Zusammenhang mit Zigaretten "von Sucht statt von Gewöhnung" gesprochen, betonte der Anwalt aus Hamm.
In einem weiteren Prozess wegen angeblich fehlender Warnungen vor Gesundheitsgefährdungen durch Genussmittel hatte ein zuckerkranker Richter im vergangenen Jahr zunächst ohne Erfolg die Firma Masterfoods als Hersteller der Schokoriegel "Mars" und "Snickers" verklagt.
14. November 2003 - 11.36 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2003
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