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Erste deutsche Klage wegen Skandal-Brustimplantaten

AFP VOM 23.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 618 Aufrufe
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Brustimplantate, Klage, PIP

Rechtsanwälte verklagen Ärzte, Chemiehändler und TÜV

Im Skandal um womöglich gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Frankreich ist zum ersten Mal in Deutschland eine Klage eingereicht worden. Die Klägerin verlangt nach der vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichten Klage insgesamt 100.000 Euro an Schmerzensgeld und für etwaige Zukunftsschäden durch das für die Implantate genutzte Billig-Silikon. Die Klage richtet sich gegen die behandelnden Ärzte der Frau, gegen den TÜV Rheinland und den Chemikalienhändler Brenntag.

Im Dezember war bekannt geworden, dass die französische Firma PIP für ihre Brustimplantate ein nicht für die Behandlung von Menschen geeignetes Billig-Silikongel verwandt hat. Mittlerweile empfehlen mehrere Länder, diese Silikonkissen wegen gesundheitlicher Risiken entfernen zulassen. Allein in Deutschland gehen Experten davon aus, dass bis zu 10.000 Frauen betroffen sein könnten.

Die Münchner Anwaltskanzlei Zierhut & Graf, die die Karlsruher Klage auf den Weg gebracht hat, vertritt nach eigenen Angaben gut 20 Frauen bei der Forderung nach einer Entschädigung. Die Forderungen richten sich nicht gegen PIP, weil das Unternehmen insolvent ist.

Den Ärzten werfen die Anwälte vor, die Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken der Implantate aufgeklärt zu haben. Dem TÜV legen sie zur Last, bei der Zertifizierung der Implantate in Deutschland die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Und dem Chemikalienhändler Brenntag werfen sie vor, das Industrie-Silikon an PIP geliefert zu haben, obwohl dem Unternehmen klar gewesen sei, dass PIP Medizinprodukte für Menschen herstellt.

23.01.2012 - 17:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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