Erste Straftat Einbruch :(

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
timzN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Erste Straftat Einbruch :(

Hallo, Ich habe folgendes Problem und zwar habe Ich mich zu einem Einbruch überreden lassen, den ein "Freund" dann auch durchführte. Ich habe den Kiosk nicht betretten, und habe weiter entfernt vom Kiosk gewartet. Nun gibt es Foto aufnahmen meines Autos und Ich hatte einen Lotoschein aus dem Kiosk weil, er Ihn nicht haben wollte. Nun war die Polizei bei mir und hat mein Zimmer durchsucht etc. Ich habe alles gestanden und bereue die Tat. Ich wünschte Ich wäre nie dabei gewesen bzw hätte nie mit Ihm kontakt gehabt. Es war das erste mal das Ich Straffällig geworden bin Ich hab keinerlei Anzeigen bzw Vorstrafen. Ich habe nun Tierrisch Angst vor der Gerrichtsverhandlung und Angst vor einem Arrest. Ich war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, wohne aber noch zuhause und bin Ausbildungs suchend. Meine Frage ist nun mit was für eine Strafe muss Ich rechnen ?
Danke schonmal :)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das Ganze nennt sich Hausfriedensbruch, und ggf. Sachbeschädigung, wenn noch was dabei "zu Bruche ging".

§ 123 StGB
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Da Du 18 Jahre alt warst, wird man bei Dir zu entscheiden haben, ob noch Jugendstrafrecht in betracht kommt.
Vermutlich sind eher Sozialstunden und/oder eine Geldstrafe denkbar.

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#2
 Von 
timzN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist ein Arrest bei der ersten Straftat nicht vorstellbar?:(
Dies ist meine größte Angst Ich kann nicht richtig essen bzw
Schlafen weil Ich die ganze zeit an die Verhandlung und Ihre Folgen denken muss.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hausfriedensbruch? Es wurde doch immerhin der Lottoschein entwendet, wenn ich das richtig verstehe, vermutlich noch mehr. Also ist es ein Einbruchsdiebstahl.

Der Rest ist aber richtig. Bei einem 18jährigen dürfte es eher zur Anwendung von Jugendstrafrecht kommen, besonders wenn er bei den Eltern wohnt und keine Ausblidung hat. Da ist dann alles möglich, also im Zweifel Freizeitarbeiten oder sowas.

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es kann auch zu Maßnahmen der FSST kommen so das der Führerschein auf dem Spiel steht, denn wenn ich es richtig verstanden habe, wurde das Auto zum Einbrauch benutzt.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nicht zu vergessen die Einziehung als Tatwerkzeug...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Richter Recht
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Strafe wird nicht das schlimmste sein , aber dein Führerschein ist so gut wie weg . Du bist doch mit dem Auto zum Tatort gefahren ?

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"Das ist meine Meinung"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
timzN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Jap bin Ich. Also mit dem Auto. Aber die Konsequenz werd Ich ja tragen ist mir auf bewusst nur das mit dem Arrest macht mir zu schaffen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ein Arrest ist nicht sehr wahrscheinlich.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
timzN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ohman, Ich bin voll am Ende, Ich weiss nicht mehr wo mir der Kopf steht. Danke an alle die geantwortet haben Ich hoffe echt es kommt nicht zu einem Arrest :( .


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Richter Recht
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Es wird keinen Arrest geben , Sozialstunden wird es geben . Evtl. kannst du mit einem Anwalt eine Einstellung nach §153a erreichen .

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"Das ist meine Meinung"

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

na ja, angesichts des Alters des TE würde wohl eher nach den §§ 45 oder 47 JGG eingestellt. Bei den registerrechtlichen Privilegien, die JGG-Verurteilte genießen, ist auch fast egal, ob Sozialstunden nun als Urteil oder Auflage verhängt werden.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Richter Recht
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

@muemmel
ja , du hast Recht , eine einstellung im Allgemeinen wäre aber für den Führerschein besser als eine Verurteilung .

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"Das ist meine Meinung"

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#13
 Von 
Peterkurs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage wie ist wenn man keine feste Anschrift hat?
Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Peterkurs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage wie ist wenn man keine feste Anschrift hat?
Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Peterkurs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage wie ist wenn man keine feste Anschrift hat?
Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat:
Frage wie ist wenn man keine feste Anschrift hat?

Tja, dann hat man halt keine ...


Hat Deine Frage auch einen tieferen Sinn?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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