Erste Steuererklärung

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
silence03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Steuererklärung

"Hi

ich würde nun gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.

Jedoch habe ich hierzu ein paar Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt.

kurz.

Frage 1:

Zum 16.06 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde in meinem Betrieb fest übernommen

In dem ersten halben Jahr (2015), während meiner Ausbildung habe ich 4624,98€. brutto verdient

und in der anderen Hälfte, inklusive Weihnachtsgeld 12300€

Ich habe gehört, dass Leute die Mitte eines Jahres vom Ausbildungsverhältnis in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, die Lohnsteuer des letzen Jahres erstattet bekommen, in anderen steht das ich was zurück zahlen muss, was stimmt nun ?

Frage 2

Ich habe für eine Strecke einen Fahrtweg von 72 Kilometer

In meiner Azubi Zeit hatte ich ein ticket für 238 €, was meine Eltern über ihr Konto abgebucht haben In meiner Festanstellung beziehe ich das Ticket über die Firma, wird auch von deren Konto abgezogen in höhe von 258 €

Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ?

++Noch eine Notiz am Rande : Der Lohnsteuer Jahres-Ausgleich wurde ende des Jahrer auf meiner Dezember Abrechnung ausgeführt

Ich hoffe doch as ihr mir helfen könnt :)

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Ob Du Geld erstattet bekommst hängt allein von der Höhe Deines zu versteuernden Einkommens (ganz grob gesagt: Bruttolohn - Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) ab.
Darauf wird ein best. Steuersatz (abhängig von der Höhe) angewandt.
Das Ergebnis wird mit der einbehaltenen Lohnsteuer verglichen und der Unterschiedsbetrag erstattet. Je nach Konstellation kann auch eine Nachzahlung rauskommen.
Was Du gemacht hast (Ausbildung oder "richtige" Arbeit) interessiert hier nicht.

Wenn Dir für die Jahre davor auch Lohnsteuer einbehalten wurde kannst Du auch für diese Jahre noch eine Erklärung abgeben (bis 2012). Da sollte auch noch eine Erstattung rauskommen ...

Als Werbungskosten ansetzen kannst Du die gefahrenen Kilometer * Anzahl der Tage.

LG

Chris


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gehört, dass Leute die Mitte eines Jahres vom Ausbildungsverhältnis in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, die Lohnsteuer des letzen Jahres erstattet bekommen, in anderen steht das ich was zurück zahlen muss, was stimmt nun ?


Beides ist falsch. Wenn Du beim gleichen AG geblieben bist, dann ergibt sich aus diesen Umständen weder ein Vor- noch ein Nachteil, da der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.

Zitat:
Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ?


In der Anlage N ist die Entfernung, die Anzahl der Tage und das Verkehrsmittel einzutragen. Wie teuer das Ticket war, spielt keine Rolle obwohl es dafür auch ein Feld zur Eintragung gibt. Die Entfernungspauschale ist bei Dir nämlich höher als die Kosten für das Ticket.

Wenn das Firmenticket komplett vom AG bezahlt wird, Dir also nicht vom Gehalt abgezogen wird, dann ist das anzugeben.

Durch den langen Fahrtweg von 72km kommst Du wahrscheinlich auf den Höchstbetrag von 4.500€ als Werbungskosten.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.
Das macht aber nicht jeder Arbeitgeber.

Ich würde überprüfen, ob überhaupt Lohnsteuer abgeführt wurde (Summe aller Zahlungen und Erstattungen - ja, auch der Arbeitgeber darf erstatten). Und nur dann lohnt sich - in diesem Fall - eine Steuererklärung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das macht aber nicht jeder Arbeitgeber. Das mag ja sein - dieser AG hat es aber gemacht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das mag ja sein - dieser AG hat es aber gemacht.
Stimmt, hatte ich übersehen, sorry.

Trotzdem bleibt man Rat zu überprüfen, ob überhaupt in Summe Lohnsteuer abgeführt wurde, nur dann bringt die Steuererklärung was (und zwar in diesem Fall aufgrund der Werbungskosten vermutlich eine ganze Menge).

Stefan

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