Ist der Anwalt verpflichtet die Erstberatungshonorar mit die nachfolgenden Honorar derselben Sache zu verrechnen ?
... es könnte sein, dass ein Anwalt nur auf die Erstberatungs-honorar scharf ist ?
Erstberatungskosten - Ist der Anwalt verpflichtet mit nachfolgendem Honorar zu verrechnen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Bei über 150.000 Anwälten in Deutschland vermag ich keine verläßliche Aussage darüber zu machen, was Dein Anwalt will oder nicht will.
wirdwerden
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§ 34 RVG
Abs. 1:
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken ...
Abs. 2:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
Der Anwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen und kann darin auch vereinbaren, dass das Erstberatungshonorar nicht anzurechnen ist. Fehl so eine Vereinbarung muss er anrechnen.
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-- Editiert am 10.12.2011 00:38
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