Erstberatungskosten - Ist der Anwalt verpflichtet mit nachfolgendem Honorar zu verrechnen?

9. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Erstberatungskosten - Ist der Anwalt verpflichtet mit nachfolgendem Honorar zu verrechnen?

Ist der Anwalt verpflichtet die Erstberatungshonorar mit die nachfolgenden Honorar derselben Sache zu verrechnen ?

... es könnte sein, dass ein Anwalt nur auf die Erstberatungs-honorar scharf ist ?


Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Bei über 150.000 Anwälten in Deutschland vermag ich keine verläßliche Aussage darüber zu machen, was Dein Anwalt will oder nicht will.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

§ 34 RVG
Abs. 1:
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken ...
Abs. 2:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.

Der Anwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen und kann darin auch vereinbaren, dass das Erstberatungshonorar nicht anzurechnen ist. Fehl so eine Vereinbarung muss er anrechnen.

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-- Editiert am 10.12.2011 00:38

1x Hilfreiche Antwort

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