Ich habe zu Beginn meiner Scheidung einen Anwalt aufgesucht und mich beraten lassen was ich beachten muss. Die Beratung hat ca. eine Stunde gedauert. Sonst sind keine Leistungen durch den Anwalt erbracht worden. Der Anwalt berechet mir jetzt 150,- Euro. Ist das normal? Kann der Anwalt für eine Erstberatung die Einkommenshöhe für die Höhe des Honorars heranziehen? Mir schein das bisschen viel, kann aber sein das ich mich irre. Ich hab keine Ahnung von soetwas.
Danke für die Hilfe.
surf
Erstberatung Scheidung ohne weitere Leistung wieviel Anwaltshonorar
16. Januar 2003
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Frage vom 16. Januar 2003 | 15:16
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Erstberatung Scheidung ohne weitere Leistung wieviel Anwaltshonorar
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2003 | 22:23
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 16x hilfreich)
Hallo surf,
der Anwalt rechnet korrekt ab!
Gegenstandswert für eine Scheidungs/Ehesache ist das 3-fache MonatsBrutto beider Eheleute zusammen.
Für die Erstberatung kann der RA zwischen 1/10 und 10/10 der vollen Gebühr fordern (Tabelle nach §11 BRAGO). In Erstberatungssachen ist diese Gebühr jedoch auf 150 Euro begrenzt. Hinzugerechnet werden kann u.U. noch Post- und Telefonpauschale i.H.v. max. 20 Euro und die Umsatzsteuer.
Gruß
Daniel Scholdei
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