Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364854
zufriedene Nutzer

Erstberatung Scheidung ohne weitere Leistung wieviel Anwaltshonorar

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

3986 Aufrufe

Erstberatung Scheidung ohne weitere Leistung wieviel Anwaltshonorar

Ich habe zu Beginn meiner Scheidung einen Anwalt aufgesucht und mich beraten lassen was ich beachten muss. Die Beratung hat ca. eine Stunde gedauert. Sonst sind keine Leistungen durch den Anwalt erbracht worden. Der Anwalt berechet mir jetzt 150,- Euro. Ist das normal? Kann der Anwalt für eine Erstberatung die Einkommenshöhe für die Höhe des Honorars heranziehen? Mir schein das bisschen viel, kann aber sein das ich mich irre. Ich hab keine Ahnung von soetwas.

Danke für die Hilfe.
surf


von surfrichter am 16.01.2003 15:16
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 161 weitere Beiträge zum Thema "Erstberatung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Erstberatung Scheidung ohne weitere Leistung wieviel Anwaltshonorar
Hallo surf,

der Anwalt rechnet korrekt ab!

Gegenstandswert für eine Scheidungs/Ehesache ist das 3-fache MonatsBrutto beider Eheleute zusammen.

Für die Erstberatung kann der RA zwischen 1/10 und 10/10 der vollen Gebühr fordern (Tabelle nach §11 BRAGO). In Erstberatungssachen ist diese Gebühr jedoch auf 150 Euro begrenzt. Hinzugerechnet werden kann u.U. noch Post- und Telefonpauschale i.H.v. max. 20 Euro und die Umsatzsteuer.

Gruß
Daniel Scholdei


von D. Scholdei am 16.01.2003 22:23
Status: Stift (50 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

Erstberatung   Scheidung   weitere   Leistung   Anwaltshonorar  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109968
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online