>Erstausstattung Wohnung nach Trennung???
@Elainchen:
Wovon lebst Du derzeit? Beziehst Du Sozialleistungen, wie z.B. ALG II?
Zuständig für die Erstausstattung dürfte, sofern Du grundsätzlich erwerbsfähig bist, auf jedenfalls das zuständige Jobcenter sein. Der Anspruch richtet sich nach §
24 Abs. 3 SGB II. Der grundsätzliche Anspruch besteht auch nicht nur bei erstmaligem Auszug aus der elterlichen Wohnung, sondern auch z.B. bei einer Trennung.
Von der praktischen Vorgehensweise her solltest Du zuerst eine Wohnung suchen, die den Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters entspricht. Wie hoch die Miete sein darf, musst Du beim örtlichen Jobcenter erfragen. Die Angemessenheitsgrenzen sind natürlich nur dann von Bedeutung, wenn Du Leistungen beziehst.
Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, beantragst Du beim Jobcenter die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten, sowie - falls erforderlich - der Umzugskosten und Mietkaution. Die Kaution wird allerdings nur als Darlehen gewährt, welches in monatlichen Raten zu tilgen ist.
Gleichzeitig, aber mit separatem Antrag, beantragst Du die Übernahme der Kosten für die Erstausstattung. Dabei solltest Du konkret aufführen, was genau Du alles brauchst. Der Bedarf wird üblicherweise im Rahmen eines Hausbesuches überprüft. Oftmals werden Pauschalen gewährt, die dann auch regional unterschiedlich sind. Auch der Verweis auf vorhandene Sozialkaufhäuser und in Verbindung damit die Leistungsgewährung als Gutschein ist nicht unüblich und grundsätzlich auch zulässig.
Wichtig ist, dass die Erstausstattung als Beihilfe und nicht als Darlehen zu gewähren ist.
Noch ein Hinweis am Rande: Solltest Du im Zusammenhang mit den Sozialleistungen Probleme bekommen und einen Anwalt benötigen, sollte das einer sein, der sich wirklich im Sozialrecht auskennt. Inwieweit das bei Deiner Anwältin - die Dich vermutlich im Zusammenhang mit der
Trennung vertritt - der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Das solltest Du zu gegebener Zeit abklären und ggf. für die sozialrechtlichen Dinge einen anderen Anwalt konsultieren.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 06.07.2011 14:03
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