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Erstattungsanspruch wegen unwirksamer Schönheitsreparaturregelungen

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Erstattungsanspruch wegen unwirksamer Schönheitsreparaturregelungen
Rechtsanwalt Lothar Eichholz
Hanauer Straße 1, 61130 Nidderau, Tel: +49(0)6187 93210, Fax: +49(0)6187932126
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
Bewertungen: 44
Onlineanfragen möglichErstattungsanspruch wegen unwirksamer Schönheitsreparaturregelungen enthält folgende Leistung:

Preis
€50,00
inkl. MwSt.
Überblick
Das Wohnungsmietverhältnis mit Ihrem alten Vermieter ist nicht länger als 3 Jahre beendet und Sie haben Schönheitsreparaturen beim Auszug durchgeführt?

Ich überprüfe Ihren Mietvertrag auf eine gültige Schönheitsreparaturklausel, anderenfalls haben Sie gegen Ihren ehemaligen Vermieter einen Anspruch auf Erstattung der von Ihnen durchgeführten Schönheitsreparaturen


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