Erstattung von Kindergartenbeiträgen durch AG

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)
Erstattung von Kindergartenbeiträgen durch AG

Hallo,

meiner Ansicht nach kann doch ein Arbeitgeber seinem Angestellten die Kindergartenbeiträge steuer- und sozialabgabenfrei erstatten, gegen Nachweis oder direkt an den Träger?

Stimmt das so nicht mehr? Mein AG würde gern mehr zahlen, ich habe das vorgeschlagen, da es auch für mich in jeder Hinsicht eine Ersparnis wäre.
Aber der AG sagt das wäre schlicht aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich.

Sollte diese Möglichkeit bestehen, wo finde ich die entsprechende Verordnung oder Gesetztestexte?

Gruß

Der Willi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der AG darf nach § 3 Nr. 33 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kindergartenbeiträge steuerfrei zahlen.

Da diese Kosten aber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden müssen, entfällt dieser Zuschuss, sobald das Kind schulpflichtig wird.

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#2
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Willi,

der Punkt ist allerdings (und das ist das Problem), dass der Arbeitgeber nur zusätzlich zum Lohn die Kindergartenkosten bezahlen kann. Er darf keinen bestehenden Lohn in steuerfreie Kindergartenfreibeträge umwandeln. Wenn er Ihnen also nicht eine Gehaltserhöhung geben will, kann er nichts machen.
Sie müßten vielleicht einen neuen Vertrag abschließen, Ihre Wochenstunden verändern oder irgendwas in der Richtung, jedenfalls etwas, wo der Arbeitgeber von Beginn an sagen kann, dass jetzt ein Teil des Lohnes steuerfrei ausgezahlt wird (übrigens Kinderbetreuungskosten und Essensgeld).

Vielleicht sprechen Sie ihn darauf mal an.

Grüße
jjgoldmann


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