Hallo,
ich habe eine Frage:
Der Klägerseite ist PKH gewährt worden.
Im Rahmen des Verfahrens sind Kfz-Gutachterkosten entstanden, für die die Gegenseite einen Kostenvorschuss an das Gericht zahlen musste.
Nun hat die Beklagte den Prozess gewonnen.
Das der Kläger nun die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen muss ist mir klar, aber muss jetzt auch der Betrag für den Kostenvorschuss von dem Kläger an die Beklagte aus eigenen Mitteln zurückerstattet werden oder übernimmt die Staatskasse die Kosten dafür. Irgendwie handelt es sich doch dabei auch um Gerichtskosten und in den Belehrungen über die PKH finde ich nur, dass man im Falle des Unterliegens die Kosten des gegenerischen Anwalts übernehmen muss aber keine Gerichtskosten tragen muss.
Kann mir jemand Rat geben?
Vielen Dank.
Jezzi
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-- Editiert am 16.11.2009 13:06
Erstattung Gerichtskostenvorschuss bei PKH???
16. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2009 | 13:05
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 4x hilfreich)
Erstattung Gerichtskostenvorschuss bei PKH???
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#1
Antwort vom 18. November 2009 | 10:25
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
weiß denn niemand Rat?
LG
Jezzi
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Und jetzt?
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