Erst Schlamperei, dann Abzocke bei Vodafone.

13. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
pfane123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst Schlamperei, dann Abzocke bei Vodafone.

Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Abend!

Ich bin bei vorgenanntem Mobilfunkunternehmen Kunde gewesen, hab jetzt jede menge Ärger damit und weis nicht wie ich da wieder raus komm. Folgendes ist passiert:

Weil ich meinen Wohnort wechselte musste ich meine Bankverbindung ändern, dazu bin ich in einen der vielen Niederlassungen gewesen (Vodafone Shop, dort sagte man mir, dass eine solche Änderung schriftlich zu erfolgen hätte. Ich hab also schriftlich mittgeteilt, dass ich meine Bankverbindung ändern möchte (per Einschreiben).

Mein erstes Schreiben wurde ingnoriert und natürlich vom falschen Konto abgebucht, in diesem Zuge wurde mein Vodafone UMTS Stick deaktiviert. Also hab ich nocheinmal selbst überwiesen und zeitgleich nocheinmal einen Brief mit der Bitte um änderung meiner Bankverbindung geschickt. Mein Vodafone Stick blieb gesperrt, trotz erfolgreicher Überweisung und etlichen telefonaten bei denen sich tausendfach entschuldigt wurde. Zum ersten wurde dann wieder vom falschen Konto abgebucht, nun hab ich kein Geld mehr überwiesen, nachdem auch mein Stick nicht mehr freigeschaltet wurde.

Ich führte nun etliche schriftliche wie auch mündliche Diskusionen mit den Mitarbeitern des Unternehmens, traf Vergleichs Vereinbahrungen die mir bestätigt werden sollten, was aber nie geschah. Das Ende vom Lied war dann, dass abgestritten wurde, dass ich jemals schriftlich den Wunsch zur Änderung meiner Bankverbindung geäussert hätte und somit an der ganzen Missere selbst schuld gewesen wäre. Ich teilte dem Unternehmen mit, dass ich das Gegenteil mit meinem Beleg der Post beweisen könnte, daraufhin meinte man, dass dann die sache ganz anders aussehen würde, ich müsse diesen Nachweis nur erbringen. Das tat ich.

Als nette Antwort wurde ein Inkasso Dienst eingschaltet. Zwischenzeitlich hab ich mich nocheinmal bei Vodafone gemeldet und nach dem Verbleib meines erbrachten Nachweis für das Schreiben meiner Bankverbindung gefragt. Dort entschuldigte man sich bei mir, es tuhe allen beteiligten leid, ihnen ist damals offensichtlich ein Fehler unterlaufen jedoch hätte ich leider die Folgen selbst zu tragen und man wird von der Forderung nicht zurücktreten.

Auch beim Inkasso wurde letzentlich behauptet dass ich ein Schreiben in dem ich meine Bankverbindung ändern Wollte bei der Mandantin nie angekommen wäre.
Ich schickte wieder meinen Beleg und bekam diesmal als Antwort einen netten Brief der Kanzlei Schneider.

Wieder versuchte ich Sachlich alle Fakten auf den Tisch zu legen und zeigte mich Cooperatiev eine Lösung herbeizuführen, mit dem Ergebnis, dass ich einen Mahnbescheid auf den Tisch bekam, dem ich selbstverständlich wiedersprach.

Nun hab ich wieder Post von dieser Kanzlei erhalten, in der man mich aufvordert statt 600,- nur 400,- zu bezahlen, sonst würde man Klage einreichen.

Ich möchte entlich meine Ruhe haben, sehe aber auch nicht ein warum ich jetzt für den offensichtlichen Fehler andere mit einem erheblichen Geldbetrag gerade stehen soll.

Wie sieht es denn rechtlich aus, macht es sinn zum Anwalt zu laufen, dort jede Menge Geld vorzustrecken und wie stehen meine Chancen im falle einer Klage? Kann ich mich heir überhaupt erfolgreich zur Wehr setzen, oder bleibt mir nur in den saueren Apfel zu beißen und den misst zu bezahlen?

Viele Grüße!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun hab ich wieder Post von dieser Kanzlei erhalten, in der man mich aufvordert statt 600,- nur 400,- zu bezahlen, sonst würde man Klage einreichen.


Das dieser "Deal" nach (!) erfolgtem MB Widerspruch angeboten wird ist ein Indiz dafür das die Gegenseite sich nicht sicher ist das Verfahren zu gewinnen !

-- Editiert am 13.04.2011 22:38

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich vermisse die Schilderung wo
- per Einschreiben unter Beifügung von Kopien der Überweisungsbelege unter Fristsetzun die Freischaltung des Sticks gefordert wurde?
- fristlos per Einschreiben wegen Leistungsverweigerung der Vertrag von DIR gekündigt wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Widerspruch zum MB nicht zurückziehen!

Was wäre an der Stelle sonst noch wichtig, damit ggfs. auch bei einem Vergleich nichts schief gehen würde und die Gegenseite auf keinen Fall "versehentlich" an einen Titel kommt, Harry und thehellion?





-- Editiert am 14.04.2011 02:46

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Leider gibt es meiner Erfahrung nach keinen Mobilfunkanbieter mehr, bei dem es nicht so ist, daß man 5 mal bei der Hotline anruft und 5 verschiedene Antworten bekommt.

Deswegen ist es richtig, wie du es anfangs gemacht hast. Neue Bankverbindung mit Einschreiben. Wobei es auch ein Fax mit Faxbeleg (Ausdruck vom Fax mit verkleinerten Kopie der gesendeten Seite) getan hätte.

Buchen die dann vom falschen Konto ab, deren Pech. Sperren die dann, sollte man sehr schnell schriftlich eine Frist zur Vertrags erfüllung setzten mit androhung der Fristlosen Kündigung. Verstreicht dann diese Frist, kündigt man Fristlos. Kommt dann noch was, reagiert man gar nicht mehr, mit Ausnahme von Post welche von Gerichten kommt. Hier muss man reagieren.

Will man Rechtsicherheit kann man auch selber Klagen.


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#5
 Von 
pfane123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Solche Frist hab ich gott sei Dank mehrfach gesetzt, z.B. in meinem zweiten Schreiben:

"Ich erwarte die Abbuchung entstehender Kosten laut Vertrag von meinem neuen Konto, sowie die Zusendung aller Rechnungen die ich nie erhalten habe.

Für die Dauer der Sperrung, meiner Vodafone Nummer werde ich nicht bezahlen, zumal Sie meine Bankverbindung bereits in zweifacher Ausführung wie gewünscht erhalten haben.

Einen konstruktiven Lösungsvorschlag mit beigefügten Rechnungen erwarte ich bis spätestens 18.01.2010."

Mit der Kündigung kamen mir die dann zuvor.

Ich werde nocheinmal ein Schreiben an die Herrschaften aufsetzen in dem ich mitteile dass ich eine Zahlung nicht leisten werde, weil ich einen Zahlungsverzug nicht zu verantworten habe und die Vorderungen unberechtigt sind.

Macht es Sinn mit Unterlassungsklage zu drohen?
Die Lage scheint ja nun doch nicht ganz aussichtslos zu sein...

Viele Grüße und herzlichen Dank schon mal für die Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Eine Solche Frist hab ich gott sei Dank mehrfach gesetzt, z.B. in meinem zweiten Schreiben:


Per Einschreiben mit Rückschein?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mich wundert all dieser Umstand, denn bei voodoofone gibt es Onlinerechnungen und die neue Bankverbindung hätte sinnvollerweise online geändert werden können.

Ferner führen Gespräche in Shops und mit externen Callcentern zu nichts. In Problemfällen immer direkt an Geschäftsleitung adressieren. Es gibt bei Vodoofone sogar eine vernünftig agierende Eskalationstelle, sofern man richtig adressiert.

Ich würde es mit einem Beschwerdebrief an GL nochmals probieren und Inkasso oder RA auf den Rechtsweg verweisen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich würde es mit einem Beschwerdebrief an GL nochmals probieren und Inkasso oder RA auf den Rechtsweg verweisen.
Würde ich nicht unbedingt machen denn dem MB wurde bereits widersprochen und die Gegenseite hat nach (!) dem Widerspruch ein Vergleich vorgeschlagen
(siehe eingangsposting)

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pfane123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo das Online geht, würde mich bitte mal interessieren!?
Aussage von Vodafone war ganz klar, eine solche Änderung hat schriftlich zu erfolgen.

Online Rechnung ist schon klar, ich wollte aber ganz gerne papier und gut is.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Würde ich nicht unbedingt machen denn dem MB wurde bereits widersprochen und die Gegenseite hat nach (!) dem Widerspruch ein Vergleich vorgeschlagen

Na das wiederholt sich noch 5x in den nächsten 12 Monaten.
Kann nur über VF gestoppt werden. Das wäre der schnellere und leichtere Weg. Beim Eskalationsteam sind noch Menschen und keine dressierten Affen am Werk.

quote:
Wo das Online geht, würde mich bitte mal interessieren!?

Die Online-Verwaltung ist bei VF und auch schon bei Arcor üblich und möglich gewesen.
Vodafone-Kundenverwaltung siehe unter Adress- und Bankdaten!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 17.04.2011 01:19

-- Editiert am 17.04.2011 01:20

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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Meiner Erfahrung nach übergibt Vodafone fast alle Streifälle sofort an das von ihnen beauftragte Inkassounternehmen ohne die Fälle vorher überhaupt mal zu prüfen. Problematisch ist daran vorallem, dass das Inkassobüro keinereli Interesse hat, die Fälle zur Kundenzufriedenheit zu klären sondern Geld eintreiben will, da sie wohl nur dann selbst etwas verdienen.

Bei mir hat es erst geholfen, als mein Anwalt dem Inkassobüro mit einer negativen Feststellungsklage gedroht hat. Erst dann war ganz schnell Ruhe.

Ich hatte dabei vorallem den Eindruck, dass man dort versucht einen Drohkulisse auf zu bauen um die Leute zur Zahlung von fragwürdigen und unberechtigten Forderungen zu drängen.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Genau das ist der Inkassostandard und da wäre ein Versuch über Vodafone die Eintreiberei zu beenden ein Versuch wert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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