hallo zusammen, wir haben einen Fabrikneuen PKW (Erstzulassung Okt.2011 )nun bekamen wir heute die "Einladung" zur Erstinspektion beim Autohaus , da ansonsten die Gewährleistung entfallen würde, wir möchten aber eine Werkstatt unseres Vertrauens mit dieser Inspektion beauftragen... ist dies zulässig, oder verlieren wir dann die " Garantie? sage schon mal DANKE!!!
----------------- ""-- Editiert Tusneldchen am 14.09.2012 15:27
Ihr veriert KEINE Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung, sondern nur die (freiwillige) Garantie des Herstellers und/oder Händler.
----------------- "Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "-- Editiert radfahrer999 am 14.09.2012 17:50