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Erst Einstellung §170 Abs.2 und dann ANklageschrift 3 Wochen später ??!!

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Erst Einstellung §170 Abs.2 und dann ANklageschrift 3 Wochen später ??!!

Hallo,
bei mir wurde das Verfahren zunächst nach Paragraph 170 abs.2 eingestellt und je´tzt bekomme ich eine Anklageschrift mit dem Hinweis . dass ich binnen 1 Woche Einwende gegen Eröffnung des Hauptverfahrens einlegen kann .

Bitte helft mir weiter !!

Was kann ich tun ?
Ist die Einstellung nicht rechtskräftig?
wie lang dauert es bis zur Verhandlung . falls ich nichts dagegen machen kann ??


DANKE VIELMALS


von UserX am 29.05.2004 22:59
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Erst Einstellung §170 Abs.2 und dann ANklageschrift 3 Wochen später ??!!
Eine Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO erwächst nicht in Rechtskraft. Wenn sich der Verletzte beschwert, kann dies zur Wiederaufnahme der Ermittlungen und dann zur Anklage führen.
Solche Verfahren werden aber häüfig in der Hauptverhandlung eingestellt.
Im übrigen ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein Gebot der Fairness vor Erhebung der Anklage zunächst dem Beschuldigten die Wiederaufnahme der Ermittlungen mitzuteilen.


von Thomas.Newton am 30.05.2004 08:32
Status: Philosoph (631 Beiträge)
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