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Erschleichung von Leistungen

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Erschleichung von Leistungen

Hi!

Ich wurde schon öfter (fünf mal) beim Schwarzfahren im Bus erwischt, meistens weil die Fahrt nicht geplant war (Roller springt in der Früh nicht an, oder ich fahr nach der Arbeit mit einem Kollegen in seinem Auto mit zu ihm und er hat dann keine Zeit mehr mich heimzufahren) und ich kein Geld dabei hatte. Ich hab auch immer sofort das Bußgeld bezahlt (insgesamt an die zweihundert Euro) und gedacht das hat sich damit. Jetzt hab ich ein Schreiben gekriegt in dem steht:


"Anklageschrift in der Strafsache gegen
(Personalien)
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:

Zu den nachbezeichneten Zeitpunkten fuhr der Angeklagte mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV), ohne jeweils im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein.

Er hatte in allen Fällen bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis nicht zu entrichten.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Fahrten:
(Auflistung der Fahrten)
Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 7,50 EUR.

Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Der Beschuldigte wird daher beschuldigt,

durch 5 selbstständige Handlungen die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen zu haben, das Entgelt nicht zu entrichten,

strafbar als

Leistungserschleichung in 5 Fällen gemäß §§ 265 a Abs. 1 u. 3, 248 a, 53 StGB.

Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 39, 42 JGG das Amtsgericht -Jugendrichter- Regensburg
zuständig.

Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen."


Leider war dies nicht mein erster Kontakt mit der Staatsgewalt. Ich wurde bereits mit 14 beim Ladendiebstahl (10 Sozialstunden) und mit 16 beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (auch 10 Sozialstunden) erwischt. Soweit ich weiss bin ich damit noch nicht vorbestraft. Ändert sich das jetzt (weil es das 3. Delikt ist)?
Mit welcher Strafe muss ich rechnen (wieder Sozialstunden, Geldstrafe oder sogar Haft)?
Kommt das dann ins Führungszeugnis?
Sind die oben genannten Gründe relevant?
Hilft es was, dass ich nicht wusste, dass es eine Straftat ist?
Ich seh zwar ein, dass es falsch war, aber allein der Satz "Es entstand ein Gesamtschaden von 7,50 €" ist doch irgenwo lächerlich vor allem wenn man bedenkt dass ich ja schon ca. 200 € gezahlt habe. Ich hab echt Panik das wegen so einem §(#€!§§ (und den anderen Sachen) mein Leben versaut ist (VORBESTRAFT!!!)

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!

mfg,

Ben


von Erschleicher am 25.09.2003 22:51
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>Erschleichung von Leistungen
Mit welcher Strafe muss ich rechnen (wieder Sozialstunden, Geldstrafe oder sogar Haft)?

Um Haft (Jugendarrest) zu bekommen, müßtest Du schon an einen sehr harten Richter geraten.

Geldstrafe ist wahrscheinlich, wenn Du ein eigenes Einkommen hast.

Ansonsten Sozialstunden (aber sicher mehr als 10)


Kommt das dann ins Führungszeugnis?

Nein, da Du noch dem JGG unterliegst, u.a.

Hilft es was, dass ich nicht wusste, dass es eine Straftat ist?

Nein !

Ich seh zwar ein, dass es falsch war, aber allein der Satz "Es entstand ein Gesamtschaden von 7,50 €" ist doch irgenwo lächerlich vor allem wenn man bedenkt dass ich ja schon ca. 200 € gezahlt habe. Ich hab echt Panik das wegen so einem §(#€!§§ (und den anderen Sachen) mein Leben versaut ist (VORBESTRAFT!!!)

Tja nun, auf den Schaden kommt es in diesem Fall ja nun nicht in erster Linie an. Wenn man schon 4 mal erwischt wurde, ist es schon recht dreist auch noch zum 5. mal schwarz zu fahren. Aber was soll's. Bin ja kein Moralapostel.

Vorbestraft wirst Du wegen dieser Sache jedenfalls noch nicht werden.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 25.09.2003 23:24
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>Erschleichung von Leistungen
Mercen für diese Auskunft, beruhigt mich schon mal ein bißchen. Zu dem dreist; auch wenn es die Sache nicht wirklich besser macht, aber es ist ja nicht so dass ich innerhalb einer Woche fünf mal erwischt wurde, sondern die fünf Schwarzfahrten waren über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verteilt (genauer: März 2001 bis Mai 2003). Aber naja, ändert ja nicht wirlich viel, nur zur Erklärung. Nochmal Danke!!!


von Erschleicher am 26.09.2003 18:03
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Wann bin ich vorbestraft?
Wann bin ich vorbestraft?

Was die Meisten nicht wissen: Vorbestraft ist man immer, wenn eine Strafe gegen einen ausgesprochen wurde, also auch eine geringe Geldstrafe von z.B. 15 Tagessätzen zu 10 Euro. Von dieser Geldstrafe ist die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldbuße zu unterscheiden. In diesem Fall ist man weder vorbestraft, aber auch nicht freigesprochen.
Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe; bei Jugendstrafen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden und es sich um die erste Straftat handelt. Der umgangsprachliche Sinn ergibt sich daraus, dass eine Strafe bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Das Führungszeugnis wird zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorgelegt.


Alle Straftaten werden dagegen in das Bundeszentralregister eingetragen, egal welcher Straftatbestand verwirklicht wurde oder wie hoch die Strafe war. Aus dieser Datei ist zum Beispiel für den Strafrichter jederzeit ersichtlich, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und als vorbestraft gilt. Ist man vorbestraft, muss man im Wiederholungsfall mit härteren Strafen rechnen.

-----------------
"mfg
Sysco"


von Sysco am 11.07.2006 15:07
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>Erschleichung von Leistungen
Hi,

Sysco hat völlig recht. Auf den Ausgangsfall bezogen muß aber angemerkt werden, daß die Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel des Jugendgerichtsgesetzes nicht die Rechtswirkung einer Strafe entfalten. Deshalb stehen sie auch nicht im Bundeszentralregister.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 11.07.2006 16:06
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>Erschleichung von Leistungen
quote:
aber es ist ja nicht so dass ich innerhalb einer Woche fünf mal erwischt wurde

Wie hoch ist denn Ihre `Erfolgsquote´, wie Sie es wahrscheinlich nennen würden, d.h. Ihre wochendurchschnittliche Anzahl von `Schwarzfahrten´ innerhalb der vergangenen, sagen wir mal, zwölf Monate?




von thosim am 11.07.2006 16:27
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>Erschleichung von Leistungen
Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!


von muemmel am 11.07.2006 16:32
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>Erschleichung von Leistungen
Sie haben ja Recht muemmel, manchmal ist Schweigen eben Gold wert.


von thosim am 11.07.2006 18:59
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>Erschleichung von Leistungen
also du wirst Sozialstunden, Geldstrafe bekommen und das ganze ist in großen und ganzen nicht so .....

aber du soltest nicht wider drau anlegen

und du bist nach wie vor nicht vorbestraft


von Sysco am 11.07.2006 21:54
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>Erschleichung von Leistungen
Hi Leute!Es ging uns eine zeitlang wirklich mies und ich hab viel mist gebaut und bekam bislang nur Geldstrafen.Jetzt habe ich eine Gerichtsverhandlung und habe angst in den Bau zu müssen.Es wir vorgeworfen §263,248 a und 53 des stgb.Hab 3 kids und habe erst nen neuen job angefangen und es geht uns wesentlich besser,aber ich hab jetzt angst alles wieder zu verlieren wenn ich in den knast müßte.Klar wäre mein Mann da noch,der auf die Kids aufpassen könnte,aber dann müßte auch er seinen job aufgeben um nach den kids zu sehn.Wißt ihr wie das ausgehn kann?Ich weiß das ich fehler gemacht habe und werde sie sicherlich nicht wieder tun,aber damals dachte ich so weit nicht und hatte es immer wieder getan was ich heut zu tage sehr bereue,aber was bringt die reue wenn ich in den knast muß.Hilfe wer kann mir tipps geben?


von mausi1301 am 05.12.2007 07:29
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>Erschleichung von Leistungen
2001-2003. Wann verjährt sowas denn im Sinne der Strafverflogung?


von guest-12328.11.2009 13:39:08 am 05.12.2007 12:46
Status: Senior (151 Beiträge)
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