Erschleichung von Leistungen
Hi!
Ich wurde schon öfter (fünf mal) beim Schwarzfahren im Bus erwischt, meistens weil die Fahrt nicht geplant war (Roller springt in der Früh nicht an, oder ich fahr nach der Arbeit mit einem Kollegen in seinem Auto mit zu ihm und er hat dann keine Zeit mehr mich heimzufahren) und ich kein Geld dabei hatte. Ich hab auch immer sofort das Bußgeld bezahlt (insgesamt an die zweihundert Euro) und gedacht das hat sich damit. Jetzt hab ich ein Schreiben gekriegt in dem steht:
"Anklageschrift in der Strafsache gegen
(Personalien)
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:
Zu den nachbezeichneten Zeitpunkten fuhr der Angeklagte mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV), ohne jeweils im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein.
Er hatte in allen Fällen bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis nicht zu entrichten.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Fahrten:
(Auflistung der Fahrten)
Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 7,50 EUR.
Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.
Der Beschuldigte wird daher beschuldigt,
durch 5 selbstständige Handlungen die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen zu haben, das Entgelt nicht zu entrichten,
strafbar als
Leistungserschleichung in 5 Fällen gemäß §§
265 a Abs. 1 u. 3,
248 a,
53 StGB.
Zur Aburteilung ist nach §§
7 -
13 StPO, §§
39,
42 JGG das Amtsgericht -Jugendrichter- Regensburg
zuständig.
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen."
Leider war dies nicht mein erster Kontakt mit der Staatsgewalt. Ich wurde bereits mit 14 beim Ladendiebstahl (10 Sozialstunden) und mit 16 beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (auch 10 Sozialstunden) erwischt. Soweit ich weiss bin ich damit noch nicht vorbestraft. Ändert sich das jetzt (weil es das 3. Delikt ist)?
Mit welcher Strafe muss ich rechnen (wieder Sozialstunden, Geldstrafe oder sogar Haft)?
Kommt das dann ins Führungszeugnis?
Sind die oben genannten Gründe relevant?
Hilft es was, dass ich nicht wusste, dass es eine Straftat ist?
Ich seh zwar ein, dass es falsch war, aber allein der Satz "Es entstand ein Gesamtschaden von 7,50 €" ist doch irgenwo lächerlich vor allem wenn man bedenkt dass ich ja schon ca. 200 € gezahlt habe. Ich hab echt Panik das wegen so einem §(#€!§§ (und den anderen Sachen) mein Leben versaut ist (VORBESTRAFT!!!)
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!
mfg,
Ben
von Erschleicher am 25.09.2003 22:51
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