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Erschleichung von Leistungen

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Erschleichung von Leistungen

Hallo erst mal!

Also folgender Sachverhalt stellt sich dar:

Nach einem Fußballspiel in Berlin im vergangenen September wollten wir mit einer größeren Gruppe von ca. 120 Personen mit dem Wochenendticket gegen 19 Uhr nach Minden zurückfahren! Allerdings sperrte die Bundespolizei als wir am Bahnhof gegen 18 Uhr eintrafen Teile des Bahnhofs (Berlin-Spandau) und ließ uns nicht auf das Gleis, auf dem um ca. 19 Uhr der von uns ausgewählte Zug einfahren sollte. Die Polizei ordnete nun mit Nachdruck an das wir auf ein anderes Gleis gehen sollen und den dort in ca. 20 Minuten einfahrenden ICE nach Köln nehmen sollen, weil man uns los werden wolle, damit es zu keiner Konfrontation zwischen Berliner-Fans kommt. Auf dem erwähnten Gleis stand nun ein verspäteter ICE ebenfalls mit Ziel Köln, woraufhin die Polizei uns vor die Wahl stellte dort einzusteigen oder sie uns helfen werden einzusteigen!
Der ICE war nun restlos überfüllt, da uns die Bundespolizei in zwei schon volle Wagons des ICE´s drängte. Nun kam es zur Fahrscheinkontrolle durch einen Schaffner der DB. Alle der nun sich in diesem Zug gedrängten Personen hatten keinen gültigen Fahrschein für den ICE, sondern lediglich ein gültiges Wochenendticket.
Nach ca. 1 Std endete die Fahrt dann in Wolfsburg! Die Bundespolizei räumte den Zug und sperrte den Wolfsburger HBF ab. Daraufhin nahmen die Beamten von allen betroffenen Personen die Personalien auf und machten Fotos. nach ca. 2 Std. gewährten sie uns dann die Weiterfahrt mit der Regionalbahn nach Kontrolle der gültigen Fahrausweise (Wochenendticket).

Folgen:
Nach rund 3 Monaten kam dann ein Anhörungsbogen der Bundespolizeistelle Berlin, wo einem Erschleichung von Leistung unter Benutzung des Wochenendtickets in einem dafür nicht geeigneten Transportmittel vorgeworfen wurde.

Hierauf wurde die Aussage verweigert.

Nun kommt vom hiesigen Amtsgericht ein Strafbefehl zu 15 Tagessätzen á 40 € = 600 € + Verfahrenskosten!
Als Zeuge wird der Schaffner benannt und als Begründung das man nie ein Ticket (zu 90€) für den Zug kaufen wollte und das ein öffentliches Intresse seitens der Staatsanwaltschaft berechtigt ist.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob man durch einen Einspruch das Strafmaß mindern kann oder noch eine Einstellung erwirken kann?

Ebenso wie sich der Fahrpreis vun 90 € zusammen setzt!

Bis Wolfsburg wären es ca. 40 € gewesen und in Minden hätte der Zug gar nicht gehalten!
Außerdem wäre das mein Erstvergehen! Desweiteren sind mehrere Verfahren gegen 100 € Geldbuße und auch gänzlich ohne eine Zahlung eingestellt worden.

Gruß Peter

-- Editiert von Peter_KB am 28.02.2008 10:35:06

-- Editiert von Peter_KB am 28.02.2008 10:38:47

-- Editiert von Peter_KB am 28.02.2008 10:40:06


von Peter_KB am 28.02.2008 10:24
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>Erschleichung von Leistungen
Hi,

generell kann man durch einen Einspruch ein niedrigeres Urteil oder auch eine Einstellung erreichen. Allerdings kann das Urteil auch härter werden.
Die Tagessatzhöhe von 40 Euro bedeutet, man unterstellt Ihnen ein Einkommen von 1200 Euro. Wenn Sie weniger verdienen, lohnt es sich auf jeden Fall, gegen die HÖHE der Tagessätze Einspruch einlegen. Ob Sie darüber hinaus Einspruch einlegen, können Sie nur selbst entscheiden. Mein Eindruck vom hiesigen Amtsgericht (Berlin-Tiergarten) ist, daß Einsprüche gegen Strafbefehle häufig zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage führen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 28.02.2008 15:12
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