Erschleichen von Leistungen unter Alkoholeinfluss

1. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
rotesHaus92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erschleichen von Leistungen unter Alkoholeinfluss

Hallo werte Community,

zusammen mit ein paar Freunden stehe ich vor dem Problem vor einiger Zeit betrunken hinten in einen Bus eingestiegen zu sein, ohne vorne bei dem Fahrer ein Ticket zu lösen. In der allgemeinen Feierlaune fiel uns erst nachdem wir uns gesetzt haben ein, dass die Hälfte von uns noch ein Ticket braucht. Als wir aufstanden um noch Tickets zu holen, liefen wir direkt einem Kontrolleur in die Arme, der keinerlei Kulanz zeigte und die Polizei alarmierte.

Wir haben nun Schreiben vorliegen, dass gegen uns jeweils ein Ermittlungsverfahren mit Gegenstand "Erschleichen von Leistungen gemäß 265a StGb" geführt wird.
Anbei ist ein Dokument "Schriftliche Äußerung zu vorliegendem Sachverhalt" mit der Möglichkeit die Tat zuzugeben.

Meine Frage ist nun zum einen, ob es Sinn macht die Tat zuzugeben, oder einen Anwalt einzuschalten, zum anderen mit was für einer Strafe wir rechnen müssen.

Zu den Rahmenbedingungen: Alles Studenten oder Azubis, keinerlei Vorstrafen oder ähnliches und zum Tat-Zeitpunkt Atemalkohol zwischen 1,6 und 1,9 Promille.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Besten Dank schon einmal im Vorraus,

rotesHaus92

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Als wir aufstanden um noch Tickets zu holen, liefen wir direkt einem Kontrolleur in die Arme

Wenn Sie wirklich gerade im Versuch waren, sich Fahrkarten zu kaufen, würde man schon nur sehr schwer eine Absicht unterstellen können, den Fahrpreis nicht zu bezahlen. Allerdings wird der Kontrolleur wohl weniger der Meinung sein, dass Sie ein Ticket kaufen sollte, sondern (zu Recht) davon ausgeht, dass Sie entweder überhaupt kein Ticket kaufen wollten oder erst als Sie den Kontrolleur erblickt haben. Ich glaube nicht, dass der Kontrolleur das bloße Einsteigen sanktionieren wollte. Und ich selber kann mir auch eher nicht vorstellen, wie einem erst im Bus einfällt, dass man kein Ticket hat.

Verwundernswert ist ein wenig, dass das Verkehrsunternehmen sofort Anzeige erstattet hat. Üblicherweise machen die das wohl erst nach dem dritten Vorfall, was aber keineswegs vorgeschrieben ist. Und vielleicht hatte das ja auch guten Grund genug. Wenn sofort die Polizei anreisen musste, darf man wohl davon ausgehen, dass nicht alle in der Truppe ihren Ausweis vorgezeigt und sich vernünftig benommen haben.
Abgesehen davon liegt der Fall meiner Meinung nach nicht deutlich anders als viele vergleichbare Fälle von Schwarzfahren. Oftmals werden diese Fälle als Kleinstkriminalität eingestellt. Dafür möchte der Staatsanwalt aber gerne ein Geständnis haben, was sich sowieso strafmildernd auswirkt. Was ein Anwalt da noch machen sollte, wüsste ich nicht. Der Anwalt würde im absoluten Minimum 100€ kosten und könnte auch nicht mehr tun als zu beteuern, dass Sie ein Ticket kaufen wollten. Dem gegenüber steht im schlechtesten Fall eine Geldstrafe von schätzungsweise 100-300€ im Raum. Diese Strafe muss nicht vor Gericht festgelegt werden, sondern kann auch schriftlich als Strafbefehl erfolgen. Oder es gibt eine Einstellung mit Geldauflage, was im großen und ganzen auf das selbe hinauskommt.

Wenn einer von denen unter 21 ist, käme auch Jugendstrafrecht in Frage, wo das ganze dann hächstens auf ein paar Sozialstunden rausläuft. Aussicht besteht aber auch hier auf Einstellung.
Die Trunkenheit sollte egal sein. Damit man als schuldunfähig gilt, muss man schon ordentlich kaputt sein. Bei 1,9 könnte man da drüber reden. Da Sie aber noch an Tickets gedacht haben, war das wohl nicht der Fall. Könnte höchstens etwas schuldmildernd wirken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

der fall ist doch recht klar, ihr wurdet auf frischer Tat vom Kontrolleur erwischt.

da wird also ein Anwalt nichts ausrichten können.

ich sehe es genauso wie Hafenlärm
das ganze könnte eventuell eingestellt werden.
mein Tipp: bezahlt die 40€ Erhöhtes Beförderungsentgeld und geb die Tat zu.
dann ist die chance schon durchaus sehr hoch das es Eingestellt wird.

ansonsten wird nicht viel passieren

wenn dies das erste mal war und auch sonst keine anderen Strafanzeigen vorliegen oder vorstrafen bestehen dann wird das bei einer Geldstrafe im ganz unteren Bereich bleiben, ggf Arbeitsstunden fals einer oder mehre von euch noch unter 18 waren bzw zwischen 18 und 21 wird geprüft ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rotesHaus92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann erst einmal Danke für die Antworten. Komischerweise kam bis jetzt noch nichts bezgl. dem erhöhtem Beförderungsentgeld sondern lediglich das andere Schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Verwundernswert ist ein wenig, dass das Verkehrsunternehmen sofort Anzeige erstattet hat. Üblicherweise machen die das wohl erst nach dem dritten Vorfall, was aber keineswegs vorgeschrieben ist. Und vielleicht hatte das ja auch guten Grund genug. Wenn sofort die Polizei anreisen musste, darf man wohl davon ausgehen, dass nicht alle in der Truppe ihren Ausweis vorgezeigt und sich vernünftig benommen haben. <hr size=1 noshade>

Wahrscheinlich lag es einfach daran, dass die kontrollierten Personen alkoholbedingt nicht mehr in der Lage waren, auf die Frage des Kontrolleurs nach den Personalien sinnvoll zu antworten.

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun zum einen, ob es Sinn macht die Tat zuzugeben, <hr size=1 noshade>

Bestreiten dürfte nicht sehr glaubwürdig rüberkommen.

quote:<hr size=1 noshade> oder einen Anwalt einzuschalten <hr size=1 noshade>

Wenn man zu viel Geld hat und das Geld unbedingt loswerden will, dann ja.
Sonst eher nicht.

quote:<hr size=1 noshade> zum anderen mit was für einer Strafe wir rechnen müssen. <hr size=1 noshade>

Wahrscheinlich mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Die Wahrscheinlichkeit ist besonders hoch, wenn man sich einsichtig zeigt, die Tat zugibt, verspricht, dass es nicht wieder vorkommt und die 40€ schon bezahlt hat.

quote:<hr size=1 noshade>Komischerweise kam bis jetzt noch nichts bezgl. dem erhöhtem Beförderungsentgeld sondern lediglich das andere Schreiben. <hr size=1 noshade>

Ganz sicher, dass nicht bereits bei der Kontrolle irgend ein Zettel erhalten wurde, auf dem die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gefordert wird? Mittlerweile ist es Standard, dass der Kontrolleur direkt bei der Kontrolle dem Schwarzfahrer eine Zahlungsaufforderung mitgibt. Per Post kommt erst was, wenn man die nicht rechtzeitig bezahlt hat.
Bei Atemalkohol zwischen 1,6 und 1,9 Promille.ist es ja nun nicht ganz unwahrscheinlich, dass man da evtl. was nicht mitbekommen hat.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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