Ersatzlieferung Küchenschrank / Spedition Insolvent

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
FZie90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzlieferung Küchenschrank / Spedition Insolvent

Hallo Zusammen,

ich schildere kurz mal den Sachverhalt - meine Lebensgefährtin und Ich haben uns am 13.03.2017 bei einem Möbelhaus - wofür Frau Katzenberger geworben hat - eine Küche für die erste gemeinsame Wohnung gekauft.

Der ausgemachte Liefertermin war die KW 17 - gekommen ist die Küche dann in der KW 18 soweit so gut. Wir haben die Küche ohne Aufbau gekauft, da wir das durch einen bekannten Schreiner machen lassen wollten. Da der Schreiner aber erst Ende Juni Zeit hatte zum Aufbau haben wir die gelieferte Küche nicht sofort ausgepackt sondern erst einmal verpackt stehen lassen.

Beim Auspacken mussten wir dann feststellen, dass

a) ein Unterschrank mit Auszügen kaputt war/ist
b) zwei Hängeschränke ebenfalls beschädigt waren/ist

Wir haben natürlich sofort beim Möbelhaus angerufen und den Schaden reklamiert - da wurde uns dann gesagt, dass jeweils ein neuer Korpus bestellt und geliefert wird (Die Auszüge bzw. die Bretter in den Hängeschränken müssen wir selber ummontieren, da wir ohne Aufbau gebucht haben). Als Lieferzeit wurden 3 Wochen genannt - wir haben daraufhin natürlich dem Schreiner absagen müssen und haben einen neuen Termin für Ende Juli vereinbart. Und haben dem Möbelhaus direkt gesagt wir brauchen die Sachen bis spätestens 24.07.2017.

Nachdem uns niemand informiert hat über eine Lieferung haben wir gestern beim Möbelhaus nochmal angerufen - dort wurden uns dann verschiedene Auskünfte gegeben:

1. Der Unterschrank liegt wohl schon länger im Lager von wo aus die Spedition das ausliefern soll (Augsburg)
2. Die beiden Hochschränke fehlen noch aber den Termin 24.07. können sie definitiv nicht einhalten - neuen Termin gab bzw. zeitliche Eingrenzung gab es nicht

Nach kurzer Diskussion - da wir auch den Schreinertermin nicht schon wieder absagen wollten - wären wir bereit gewesen den Unterschrank selber in Augsburg zu holen damit wenigstens die untere Hälfte der Küche steht und wir endlich wieder vernünftig kochen können.

Jetzt haben wir Heute nochmal angerufen um zu fagen, ob das möglich ist, dass wir den Unterschrank selber holen und uns die Fahrtkosten / Anteilig die bezahlten Lieferkosten erstattet werden bzw. wir diese gerne erstattet hätten.

Am Telefon dann der Oberknaller - die Speditionsfirma die für den P**o die Sachen ausliefert, hat Insolvenz angemeldet und sie wissen nicht wie sie die Sache managen.
Unser Problem wäre sowieso zweitrangig und sie haben keine Zeit sich darum zu kümmern.
Den Schrank können wir auch nicht selber holen, da keiner weiß in welchen Lager genau unser Unterschrank liegt.
Angeblich wissen sie das auch erst seit letzter Woche mit der Insolvenz ( Hätte man uns ja dann z.B. auch gestern schon beim Telefonat sagen können)

Es konnte uns niemand sagen wie lange es dauern kann bis wir überhaupt etwas hören geschweige denn unsere Ware erhalten.

Jetzt ein paar Grundsätzliche Fragen:

a) Sind wir wirklich dazu verpflichtet die Schränke selber umzumontieren - die Schränke wurden ja auch montiert geliefert
b) Haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz / Reduzierung des Kaufpreises - keine Küche, zweimal war der Schreiner umsonst da
c) Müssen wir eine Frist beachten? Da ja mit einer Beseitigung des Mangels in angemessener Zeit nicht zu rechnen ist

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Freundliche Grüße

Florian Ziegler

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
a) Sind wir wirklich dazu verpflichtet die Schränke selber umzumontieren - die Schränke wurden ja auch montiert geliefert
Was muss man sich denn mit ummontieren der Inlagen vorstellen? Man bedenke, es besteht auch ein gewissess Mass an Schadensminderungspflicht.

Zitat:
b) Haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz / Reduzierung des Kaufpreises - keine Küche, zweimal war der Schreiner umsonst da
Natürlich könnt ihr einen entstandenen Schaden geltend machen, einfach die Rechnungen des Schreiners, die ihr ja für das zweimalige kommen bekommen habt einreichen.

Zitat:
c) Müssen wir eine Frist beachten? Da ja mit einer Beseitigung des Mangels in angemessener Zeit nicht zu rechnen ist
Ich würde ein EInschreiben senden mit 14 Tagen Fristsetzung zur Lieferung...



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von FZie90):
Am Telefon dann der Oberknaller - die Speditionsfirma die für den P**o die Sachen ausliefert, hat Insolvenz angemeldet und sie wissen nicht wie sie die Sache managen.




Zitat (von FZie90):
a) Sind wir wirklich dazu verpflichtet die Schränke selber umzumontieren - die Schränke wurden ja auch montiert geliefert

Kommt darauf an, wie aufwändig das ganze ist.



Zitat (von FZie90):
b) Haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz / Reduzierung des Kaufpreises - keine Küche, zweimal war der Schreiner umsonst da

Nö, ist ja nicht das Problem vom Lieferanten wenn man trotz unbekanntem Liefertermin einfach den Schreiner bestellt.
Und die Frage ist auch, hätte man die Küche nicht schon teilweise aufbauen können?
Und was genau ist der Schaden durch "keine Küche"?



Zitat (von FZie90):
c) Müssen wir eine Frist beachten? Da ja mit einer Beseitigung des Mangels in angemessener Zeit nicht zu rechnen ist

Ich würde jetze ein Einschreiben senden, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Lieferung / Mängelbehebung. Für den Fall des Fristablaufs, würde ich die Abgabe an einen Anwalt nebst gerichticher Klärung in Aussicht stellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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