Ersatzfreiheitsstrafe

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ich2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe

Hallo,

ich muss in kürze genau genommen in 5 Tagen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten von 450Tagen, eine lange Zeit! weil ich das Geld nicht aufbringen kann. Es war gemeinnützige Arbeit bewilligt aber auf Grund falscher Freunde usw. habe ich das nicht lange durch gezogen weil die sogenannten Freunde mein Hilfe brauchten.... ich weiss es war sehr sehr blöd von mir aber kann man da noch gegen an gehen oder den Vorschlag machen monatlich eine gewisse Summe zu zahlen und die Sozialstunden wieder zu leisten??

Brauche dringend euren Rat!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, da gibt es keine Möglichkeiten mehr. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es nicht beliebig viele Chancen, wenn es um die Ableistung von Arbeitsstunden geht. Und wenn die Bewilligung der TIlgung durch gemeinnützige Arbeit erst einmal widerrufen ist, dann müssen Sie entweder das Geld auf den Tisch legen oder es eben absitzen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Anscheinend haben Sie ja bislang nichts bezahlt. Und die Begründung, die Sie an der Arbeitsaufnahme bzw. der Fortsetzung der Tilgung durch Arbeit gehindert hat, ist nun nicht so überzeugend, dass der Rechtspfleger Ihnen nochmal Tilgung durch Arbeit bewilligen müsste, nur weil Sie das beantragen. Dass die 450 Tage auf Sie zukommen wussten Sie ja. Eine Straftat aus dem Wirtschafts- bzw. Steuerbereich?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Äh, das wäre ja ursprünglich eine Geldstrafe von 450 Tagessätzen gewesen ! Normalerweise ist doch die maximale Geldstrafe auf 360 Tagessätze begrenzt. Was war denn das für ein Verfahren ??



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"justice"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es wird eine Gesamtgeldstrafe sein... ;)

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#5
 Von 
ich2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist eine Gesamtgeldstrafe... !

Mein Ex hat vielerlei Sachen auf meinen Namen gekauft und ich habe nie die Post erhalten dazu bis jetzt vor kurzem der große Knall kam... naja ich bin seit über einem Jahr nicht mehr dort und schau das ich gerichtlich noch gegen ihn vor gehen kann.
EIn gutes Gespräch mit der StA hatte ich gestern morgen, die Ladung zum Antritt der Strafe wird vorerst ausgesetzt, bzw. verschoben und ich kann gemeinnützige Arbeit machen und monatlich eine Rate zahlen!

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Da haben Sie SEHR viel Glück gehabt!

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#7
 Von 
ich2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich ich habe auch lange mit denen telfeoniert und denen die ganze Situation geschildert, mein Glück war auch das der StA die andere Person bekannt war!

Es ginbt zwar noch ein paar Auflagen aber das ist nicht das schlimmste, die hauptsache ist das ich es nun so regeln kann!

Danke trotzdem für die Antworten!

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