Ersatz für Schaden aufgrund verzögerter Leistung

17. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatz für Schaden aufgrund verzögerter Leistung

Ein Vorausvermächtnis, Grundstück, allgemein fällig mit dem Erbfall am 03. Juni 2015, wurde angenommen und die Miterbin schriftlich aufgefordert, an der Erfüllung mitzuwirken. Diese gab zur Kenntnis, dass sie grundsätzlich bereit wäre zu erfüllen, der Bedachte sollte gemeinsamen Notartermin in die Wege leiten. Den ersten Notartermin im August 2015 sagte sie ohne weitere Begründung ab. Währenddessen beantragte sie einen Erbschein und veranlasste die Eintragung der Erbengemeinschaft (sie und der Bedachte) in das Grundbuch. Daraufhin ließen wir sie von einem Anwalt zur Erfüllung auffordern, woraufhin sie wieder anmerkte, der Bedachte solle einen Notar beauftragen, einen Vorvertrag fertigen lassen und einen gemeinsamen Termin vereinbaren. Nachdem ihr der Vorvertrag zugestellt wurde, erklärte die Mitbeschwerte, sie wäre bereit zu erfüllen, wenn man ihr im Gegenzug 10 000 Euro zahlen würde.Dies lehnte der Bedachte ab und reichte im Januar 2016 Klage beim zuständigen Landgericht ein.
Die Beklagte erwiderte, dass sie von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache. Gerichsttermine wurden mehrmals aufgrund Abwesenheit entweder der Beklagten oder Anwältin verschoben. Es gab zwei mündliche Verhandlungen, an deren Ende der Beklagten von der Richterin ans Herz gelegt wurde, sie solle anerkennen. Das Anerkenntnisurteil erging am 23. November 2016. Sie wurde verurteilt der Auflassung und Umschreibung zuzustimmen, die vorgerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen und ihr wurden die Prozesskosten auferlegt. Die vorläufig vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekamen wir im Februar 2017. Mit dieser jedoch konnte die Umschreibung nicht erklärt werden. Mittlerweile stellte sich heraus, dass die Beklagte gegen die Kostenentscheidung Beschwerde einlegte, welche als Pingpong zwischen Landgericht und Oberlandesgericht hin und her gereicht wurde (wie dann ebenso die Akten). Das endgültige vollstreckbare Urteil mit Rechtskraftvermerk erhielten wir im April 2017. Mittlerweile wurde die Auflassung und Umschreibung vom Notar in die Wege geleitet.
Grundsätzlich ist es ja so, dass ein Vermächtnisnehmer die Kosten des Grundstücks zu tragen hat. Im Grundsteuerbescheid wurde allerdings die Erbengemeinschaft als Steuerschuldner aufgeührt, einem entsprechenden Widerspruch der beschwerten Miterbin auf Abänderung des Bescheids auf den Namen des Bedachten wurde nicht stattgegeben.
Bisher hatte der Bedachte die Kosten beglichen, um Pfändungen zu verhindern. Die beschwerte Miterbin, weigert sich die Kosten anteilig zu erstatten.
Kann man zudem im Rahmen von Schadenersatz ( aus Verzögerung) von ihr fordern, die Kosten des ergebnislosen Vorvertrags zur Erfüllung zu ersetzen? Denn auch hier hat sie sich geweigert, sich an diesen Kosten im Rahmen der Erbengemeinschaft zu beteiligen.

Grundsätzlich interessiert mich, für welchen Schaden ich die Miterbin aufkommen lassen kann.

Die Miterbin wurde als Beschwerte aufgefordert und angemahnt und darauf hingewiesen, dass der Bedachte Schadenersatz geltend machen wird. Aufgrund der Verzögerung musste der Bedachte mit seiner Familie Miete zahlen (Miete abzgl NK 750 Euro), statt in das eigene Haus ziehen zu können.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Schaden ersetzt zu bekommen?
Eine Wohnung des Hauses konnte nicht vermietet werden, ein Mieter war vorhanden. kann dieser Schaden als entgangener Gewinn oder anderer Vermögensschaden geltend gemacht werden?
da weder ich noch ein Mieter dort wohnen konnte, der hätte das Grundstück pflegen können, hat sich der Zustand der Außenanlagen erheblich verschlechtert. Ich konnte während der zwei Jahre lediglich Notmaßnahmen ergreifen, da ich nicht unmittelbar in der Nähe wohne und mir von der Miterbin auch schon wenn ich den Rasen mähte unterstellt wurde, ich würde das Grundstück, welches mir ja noch nicht gehöre, nutzen.
Kann ich die Miterbin im Rahmen von Schadenersatz auffordern das Grundstück halbwegs in Ordnung zu bringen (Unkraut entfernen, Hecken schneiden, Rasen mähen und Straßenbereich säubern) , oder eine Firma beauftragen, auf ihre Kosten? Mitarbeit oder Maßnahmen auf Kosten der Erbengemeinschaft lehnte sie bereits ab.
Für eine (oder auch mehrere) Antworten bin ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:

einfachausmd hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von einfachausmd
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung könnte hier grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Wichtig wäre hierbei, dass die Gegenseite nachweisbar (etwa durch Einschreiben) zur Mitwirkung aufgefordert wurde und hierdurch in Verzug geriet.

Da die Mitwirkung hier scheinbar unberechtigerweise verweigert wurde, würde hier ein Schadensersatzanspruch entstehen. Dieser umfasst sämtliche eingetretenen Schäden, die hier aufgrund der Verweigerung entstanden ist.
Hierunter ist gemäß § 252 BGB auch die entgangenen Mietzahlungen zu fassen.

Auch eine Geltendmachung des Schadens für die notwendigen Pflegemaßnahmen bezüglich des Grundstücks bestehen nach unserer Einschätzung.Hier wäre aber wohl ein erhöhter Begründungsaufwand notwendig um die Schadensverursachung darzulegen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-123567-36 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank,
für Ihre Antwort. Leider weiß ich als Neuling noch nicht, wo ich eine Bewertung abgeben kann. Auf Ihr Angebot kommen wir demnächst gern zurück.

Vielleicht könnten Sie noch Bezug nehmen zu Schadenersatz nachdem nun die Auflassung und Umschreibung zwangsweise erklärt wurde. Denn auf dem Grundstück befindet sich immer noch das Inventar der Erblasserin und die Miterbin verzögert mit Tricks die Entfernung/ Aufteilung. Hilfreich wäre es sicher, wenn man ihr da auch zu bedenken geben könnte, dass auch diese Zeit, in der wir dort dann ja auch noch nicht wohnen, bauen und vermieten können, Verzögerung bedeutet und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnten.
Liebe Grüße aus MD

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