Erreiche GV nicht, jetzt Eidesstatt.

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
KaetPhil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Erreiche GV nicht, jetzt Eidesstatt.

Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein Problem und hoffe auf euren Rat.

Ich ärgere mich mit der GEZ rum und nun hat diese den Fall einem Gerichtsvollzieher weitergegeben. Die Dame hat mich vor zwei Wochen besucht, jedoch war ich an diesem Tag nicht zu Hause und fand ihre Nachricht mit einem neuen Termin im Briefkasten. Umgehend hab ich dann die dort aufgeführte Tel.nr. angerufen aber natürlich niemanden erreicht. Ich habe der GV auf den AB gesprochen und um dringenden Rückruf gebeten um die Sache zu klären. Einen Rückruf hab ich nicht erhalten und an den nächsten Termin dann einfach nicht mehr gedacht, weil ich eigentlich auf Rückruf warten wollte. Jetzt war ich natürlich beruflich in Berlin und die gute Frau war wieder bei mir. Nur jetzt hat sie mir eine "Vorladung" zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingeworfen und mir wieder einen Termin gesetzt der wirklich zu einer unmöglichen Zeit ist und den ich einfach nicht wahrnehmen kann!!!
a) kann ich diesen Termin wegen meinem neuen Job einfach nicht wahrnehmen
b) wüsste ich bei bestem Willen nicht wieso ich die EV abelgen sollte wenn ich doch gerne bereit wäre die Sache aufzuklären und die Schuld zu begleichen aber ja nun
c) die GV nicht erreiche!!!!!!!!!!
Leider ist die "Bürozeit" wieder nur von 14-16 Uhr und das nur Montags. Zu dieser Zeit muss ich jedoch Arbeiten und außerdem fällt der "Termin" genau auf 13:30 an diesem Tag also 1 Std. bevor ich Sie das nächste mal erreichen könnte. Was soll ich jetzt tun?? Wieder auf den AB quatschen in der Hoffnung sie ruft doch mal zurück? Habe einen Brief aufgesetzt mit bitte um Rückruf und das Verschieben des Termins. Habe außerdem rein geschrieben das ich gerne kooperiere nur sie eben nicht erreiche.
Wäre für ein paar hilfreiche Antworten echt dankbar.

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Sie sollten in ihrem eigenen Interesse alles daransetzen, um mit dem GV in Verbindung zu treten bezw. den Termin wahrzunehmen. Die EV kann von Ihnen verlangt werden, wenn sie mehrmals in der Wohnung nicht angetroffen wurden bezw. Termine nicht eingehalten haben.
Wenn Sie dem GV glaubhaft machen können, daß sie die Forderung innerhalb von 6 Monaten begleichen können, dann ist es möglich, aufgrund einer Zahlungsvereinbarung mit dem GV den Termin zur Abgabe der EV auf diesen Zeitpunkt vertagen.
Der Gläubiger müßte damit einvestanden sein.

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#2
 Von 
KaetPhil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider ist das nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage. Diese Antwort finde ich in jedem Forum. Aber trotzdem danke!!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
wenn ich doch gerne bereit wäre die Sache aufzuklären und die Schuld zu begleichen

Ist doch wunderbar ...
Wie wäre es denn dann einfach mal mit bezahlen/überweisen?

Auf den Schreiben der GV finden sich regelmäßig auch die Bankverbindung sowie das Aktenzeichen und der zu zahlende Betrag.
Die Bankverbindung kann man aber auch beim zuständigen Amtsgericht erfahren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
KaetPhil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich werde mit sicherheit nicht einfach so einen x-beliebigen Betrag an irgendeine GV bezahlen nur weil die bei mir klingelt und die GEZ behauptet ich würde denen etwas schulden. Ich sagte ich wäre bereit die Sache zu klären und meine Schuld zu begleichen. Das setzt selbstverständlich voraus, dass ich bei der GEZ Schulden habe, was nicht der fall ist... zumindest nicht in den utopischen Höhen wie die GEZ derzeit behauptet. Zumal ich durch mein geringes Einkommen von der Zahlung befreit war.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich werde mit sicherheit nicht einfach so einen x-beliebigen Betrag an irgendeine GV bezahlen nur weil die bei mir klingelt und die GEZ behauptet ich würde denen etwas schulden.

Du hast da etwas entscheidendes nicht verstanden.
GV ist keine Verhandlungspartnerin, Ermittlerin oder Aufklärerin, die GV ist die Vollstreckerin.
Sie diskutiert nicht über die Höhe oder Schuld bzw. Nichtschuld (das darf sie gar nicht) sie vollstreckt.
Egal ob du kooperierst oder nicht. Im letzten Fall wird es halt unangenehm und teuer für dich.



quote:
Ich sagte ich wäre bereit die Sache zu klären.

Etwas spät? Da hättest du dich früher kümmern müssen.
Da du dem Gebührenbescheid offenbar nicht widersprochen hast und auch nicht rechtzeitig Klage erhoben hast, ist die Sache jetzt durch.



quote:
Zumal ich durch mein geringes Einkommen von der Zahlung befreit war.

Steht das so im Befreiungsbescheid?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
KaetPhil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

... ja natürlich steht es da. Sonst wäre ich ja nicht befreit oder?! Das habe ich der GEZ so auch mitgeteilt aber keine Antwort erhalten. Ich schreibe hier nicht um Details zu klären sondern ne Antwort auf meine Frage zu bekommen und nicht, ummir hochtrabende Kommentare wie "etwas zu spät" anzuhören. Sie können sicher sein das ich mich richtig verhalten habe nur die GEZ nicht sehr kooperativ ist!!! Was die gv übrigens genauso sieht. Hat mich zurückgerufen und den termin auf Eis gelegt... So viel zur Verhandlung mit dem gv! Danke

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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie können sicher sein das ich mich richtig verhalten habe nur die GEZ nicht sehr kooperativ ist!!! Was die gv übrigens genauso sieht. Hat mich zurückgerufen und den termin auf Eis gelegt... So viel zur Verhandlung mit dem gv! Danke
<hr size=1 noshade>


Es gibt eine Möglichkeit Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO einzulegen.
Über diese Erinnerung entscheidet der Richter. Eine Erfolgsgarantie kann aber von hier aus nicht gegeben werden.

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Diese "hochragenden Kommentare" haben leider ihre Richtigkeit!

Die Frist zum Widerspruch gegen die Vollstreckung ist abgelaufen (zudem Du einen Widerspruch auch NICHT an die GEZ sondern an die jeweiligen öffentlichen-rechtlichen (in NDS wäre dies Beispielsweise der NDR) wenden musst. Dies steht jedoch nicht "direkt" auf Deinen Bescheiden, sondern muss genau gelesen werden. Die GEZ hat lediglich den Auftrag des Feststellens und des Kassierens, was dazwischen abläuft entscheiden die Sender.

quote:
Das habe ich der GEZ so auch mitgeteilt aber keine Antwort erhalten. Ich schreibe hier nicht um Details zu klären sondern ne Antwort auf meine Frage zu bekommen und nicht, ummir hochtrabende Kommentare wie "etwas zu spät" anzuhören.

Wie gesagt DA lag der Fehler, für sämtliche Widersprüche ist nicht die GEZ zuständig, sondern die jeweiligen Medienanstalten des Bundeslandes.

Deine Frist zum vernünftigen Widerspruch ist nun abgelaufen und nach dieser Frist kann/darf vollstreckt werden. Wenn eine Forderung durch ein Urteil/Titel/Anerkenntnis etc. rechtkräftig geworden ist, besteht die einzige Möglichkeit um daraus wieder rauszukommen entweder den Gesamtbetrag zu zahlen, oder an max. sechs Raten an den GV/Beamten, längere Ratenzahlungen darf er NICHT ausmachen/annehmen!
In Streitigkeiten mit der GEZ ist es daher immer sinnvoll recht. Beistand zu nehmen, da das sonst ganz schnell ganz teuer werden kann, und der GV "muss" Früher oder Später vollstrecken, da sonst die Gegenseite ebenfalls "erinnern" kann und es sich natürlich auch negativ für den GV auswirkt.

Kurzgefasst: Ums Zahlen wirst Du nicht herumkommen!

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