Erpressung?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mysunny69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung?

Hallo,
vor einigen Wochen hat mir jemand aus meiner MSN-Messenger Kontaktliste einen Virus geschickt.
Ich sagte Ihm er soll mir 90€ bezahlen, damit ich mir ein neues Betriebssytsem kaufen kann. Das habe ich auch getan, denn ich musse meine gesamte Festplatte formatieren. Ich sagte, dass ich sonst zur Polizei gehe.
Aber ich habe ihm auch gesagt, dass es freiwillig ist, dass er das Geld bezahlt, also er es nicht bezahlen muss.

Hab ich mich Strafbar gemacht? Denn ein freund von ihm schrieb mich an und bedrohte mich dass er mich Anzeigt, und er das Geld zurück will.

Wie siehts da mit der Rechtslage aus? :S

Grüße
mysunny69

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Nur so am Rande ...

>> damit ich mir ein neues Betriebssytsem
>> kaufen kann. Das habe ich auch getan,
>> denn ich musse meine gesamte Festplatte
>> formatieren.

Wieso muss man sich zum Formatieren der Festplatte bzw. neu Aufsetzen des Systems ein neues Betriebssystem kaufen?

Gruß
Xavienne

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mysunny69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn man die cd nicht hat, und das system durch den virus zerstört wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dann bekommt man kostenlosen Ersatz vom Hersteller wenn man eine Lizenz. Bei einem raubkopierten Betriebssystem ist man selber Schuld, denn das darf man ja sowieso nicht besitzen.
Es war also absoluter Käse, daß du die 90€ verlangt hast.
Kein normaler Mensch hätte die gezahlt!
Ist doch klar, daß nun Rückforderungen kommen.
Mein Rat: Zahl das Geld zurück!!!

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mysunny69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wenn ich doch sagte es ist freiwillig? hmm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Was ist an einer Forderung (90€) verbunden mit einer Drohung (Ploizei) freiwillig?

Supie, dann entführe ich mal eben ein Kind und schreibe den Eltern, dass Sie mir ein Lösegeld zahlen sollen, wenn sie das Kind jemals wiedersehen wollen.
Und wenn ich dann noch dazuschreibe, dass die Zahlung freiwillig ist, also sie das nicht bezahlen müssen bin ich damit aus dem Schneider oder was?

Also, der einzige Grund, keine CD zu haben ist für mich auch der Besitz einer Raubkopie.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mysunny69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nachdem er mir den Virus geschickt hatte, hatte ER mich gebeten das Privat zu Regeln, nachdem ich sagte ich wlle zur Polizei. Ich habe nichts von Geld gesagt!
Er aber hat gesagt er gibt mir FREIWILLIG das Geld für eine neue CD.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich würde dich auf Herausgabe des Geldes verklagen, da hätte ich keine Bedenken.
Das Geld steht dir nicht zu.
Der andere hat dir das Geld nur angeboten weil du diesen eingeschüchtert hast. Mit freiwillig hat das nichts zu tun.
Dir wird das wohl nie passieren, daß du versehentlich einen Virus versendest.
Armes Deutschland.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol, ohne CD hast du keine vollständige Lizenz. Und da willst du auch nocht zur Polizei gehen.


Wegen dem Virus kannst du ihn wegen Computersabotage anzeigen.

Gefällt mir überhaupt nicht. Große Klappe von wegen Polizei und nichts steckt dahinter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ganz schnell das Geld zurück, wegen der *ungerechtfertigten* Bereicherung. Ein System, was rechtlich nicht existent ist, kann also auch nicht widerrechtlich zerstört werden.

Falls der zu Unrecht *freiwillig* Zahlende mit seinem Kumpel die 2 richtigen Stellen informiert, kommt im ungünstigsten Fall sogar eine Vorstrafe dabei heraus. Dieses von Ihnen ungewollte Ergebnis begleitet Sie dann eventuell 30 Jahre in Ihrem Führungszeugnis.

Lohnt sich für Sie dieses nicht abzuschätzende Risiko, im Verhältnis zu unberechtigten 90 EUR ??

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mysunny60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

wollte euch nur informieren, dass er mich angezeigt hat und ich bei der Polizei war, die Polizei hat die Anzeige fallen lassen, und ich muss auhc nix zurück bezahlen.
Sie sagten (genau wie mein Anwalt), dass wenn man sagt, dass man mit der Polizei droht das keinstelfalles Erpressung ist (außerdem war es ja auch siene Idee)

Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

@Aran:

quote:
Also, der einzige Grund, keine CD zu haben ist für mich auch der Besitz einer Raubkopie.


Hallo!

Nein, wer eine OEM Lizenz kauft bekommt idR ja keine Datentraeger mehr, sondern die 'Gelegenheit' sich selber Recovery CDs/DVDs zu erstellen. Wird dies nicht gemacht, sichert der Anbieter zu, diese auch zu schicken. Aber eben kostenpflichtig.
Das nur ganz unabhaengig von dem geschilderten Fall.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen