Erneuter Wasserschaden - welche Möglichkeiten

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)
Erneuter Wasserschaden - welche Möglichkeiten

Hallo,

seit 1 Jahr leben wir nun in unserem neuen Haus.
2 Monate nach Einzug kam uns das Wasser im EG / Gäste WC durch die Decke entgegen was an einer porösen Dichtung am Waschbecken im Badezimmer 1.OG gelegen hatte.
Danach entstand durch die Feuchtigkeit Schimmel im angrenzenden Ankleidezimmer - Trockner haben wir selbst besorgt da die schuldige Firma nicht in die Gänge kam.
Kurze Zeit danach waren die Armaturen in der Dusche und an der Badewanne defekt ( liefen aus ), auch beseitigt nach mehrmaligem hinterher telefonieren.
Nach 4 Wochen dann Gasaustritt da die Leitungen nicht richtig verdreht wurden.
Wir wollten einen Anwalt einschalten, haben uns dann aber mit der Firma finanziell geeinigt und das Thema auf sich beruhen lassen.
Dieses Thema also abgeschlossen?

Vor ca. 12 Wochen dann Feuchtigkeit im Flur / Eingangsbereich nähe des Fallrohrs.
Wand geöffnet im Flur sowie im angrenzenden Gäste-WC. Das abgehende Abwasserrohr von der Toilette war undicht. Ausgetauscht und 4 Wochen Trockner laufen lassen rund um die Uhr ( Stromkosten wurden vom Bauträger erstattet ). Nach der Trocknung wurde alles wieder hergestellt.

Nun fiel uns vor 2 Wochen auf dass wieder Feuchtigkeit im gleichen Bereich auftrat, mittlerweile Schimmelbefall.
Wand wurde wieder geöffnet, das Fallrohr was in die Erde ging war defekt. Wurde heute ausgetauscht.
Kann man rechtliche Schritte gegen diese Firma einleiten?
Ich denke durch die finanzielle Einigung der ersten Fälle sind diese als Argument hinfällig? Aber es treten ja dauernd neue auf. Wir warten ja schon regelrecht darauf wo als nächstes ein Schaden durch diese Firma auftritt.
Sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?
Wahrscheinlich waren wir einfach zu blauäugig und hätten damals schon zum Anwalt gehen sollen, aber man versucht ja doch erst einen anderen Weg.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man rechtliche Schritte gegen diese Firma einleiten? <hr size=1 noshade>

Nö, auf welcher Grundlage denn?

Alles selbst repariert, keinerlei Auffoderung an die Firma Nachzubessern, keine verwertbaren Beweise gesichert, die defekten Teile zerstört/weggeworfen?

Juristisch gesehen ist der Schaden dann nicht existent und aus nicht existentem lässt sich kein Anspruch ableiten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, nein , ich hab mich wohl etwas falsch ausgedrückt.
Wir haben "nur" bei dem ersten Schaden den Bautrockner selbst besorgt.
Alles an Schäden wurde von der Firma beseitigt die dafür verantwortlich war, wir haben nichts selbst repariert. Email-Verkehr und Bilder sind alle vorhanden.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

An was für 'rechtliche Schritte' denkst du denn?

Die bisher aufgetretenen Schäden wurden doch offenbar repariert, d.h. das ist doch korrektes Verhalten seitens der Firma.
Oder gibt es noch Streit wegen Schadensersatzes? In diesem Fall müßt ihr natürlich den Schaden nachweisen und beziffern können.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Es geht hauptsächlich darum, dass nach jedem Schaden ein Trockner 24 Std. im Haus stand und demnächst durch den erneuten Schaden wieder steht, was eine enorme Lärmbelästigung nach sich zieht.Wir haben Schimmelbildung und offene Wände im Flur.
Als Mieter hätte ich schon längst die Miete zu Recht gekürzt da man in seinem gewohnten Lebensumfeld stark eingeschränkt wird ( aufgebrochene Wände - Schimmel - Dreck - Lärm ).
Da muss es doch auch als Eigentümer Möglichkeiten geben die betreffende Firma in die Verantwortung zu nehmen.
Fehler passieren, das steht außer Frage....aber bei 4 Wasserschäden in einem Jahr sprechen wir definitiv nicht mehr über Fehler sondern über Pfusch meiner Meinung nach.
Mag sein dass ich falsch liege, da ich leider, oder auch zum Glück bisher solche Erfahrungen nicht machen musste.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir haben "nur" bei dem ersten Schaden den Bautrockner selbst besorgt.
Alles an Schäden wurde von der Firma beseitigt die dafür verantwortlich war, wir haben nichts selbst repariert. <hr size=1 noshade>

Gut, dann ist das Problen geringer als gedacht.



quote:<hr size=1 noshade>Als Mieter hätte ich schon längst die Miete zu Recht gekürzt da man in seinem gewohnten Lebensumfeld stark eingeschränkt wird ( aufgebrochene Wände - Schimmel - Dreck - Lärm ). <hr size=1 noshade>

Korrekt. Die Mietminderung hätte der Vermieter dann als Schanden geltend machen können.
Hier gibt es aber keinen materiellen Schaden (oder wurden die Stromkosten für dieTrockner nicht übernommen).
Damit wäre normalerweise Ende der Fahnenstange.


Aber es gibt noch den § 253 BGB .
Dort wird die Verletzung der Gesundheit (Lärm => Stress & Schlafmangel) als durchsetzbarer immaterieller Schaden genannt.
Das Problem ist jedoch, das hier ein hohes Prozessrisiko besteht. Rechtschutzversicherung vorhanden?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ja, Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Dann würde ich doch dort mal nach einer Deckungszusage für die Anspruchstellung anfragen.
Da wird in der Regel auch die Erfolgsaussicht der Klage bzw. der einzelnen Punkte geprüft.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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