Erneute Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet: Stichwort Filesharing

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Bindhardt Rechtsanwälte und Dr. Kornmeier mahnen ab: German Top 100 Single Charts; Culcha Candela und David Guetta

Wiederholt erreichen unsere Kanzlei Mandanten mit Abmahnschreiben von Abmahnanwälten wegen Filesharing-Verstößen und illegalen Downloads im Internet. Derzeit aktuell wird von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Namen von Culcha Candela das Lied Hungy Eyes abgemahnt sowie von der Kanzlei Dr. Kornmeier Songs von David Guetta. Bei beiden Fällen handelt es sich um Musikstücke aus dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 21.11.2011.

Gefordert werden Vergleichszahlungen zwischen € 400,00 und € 450,00. In einem Fall wurde bereits sogar ein niedrigeres Angebot in Höhe von € 250,00 von der Kanzlei Dr. Kornmeier abgegeben. Dies bestätigt, dass eine sofortige Zahlung einerseits nicht angebracht ist und andererseits, dass die Abmahnkanzleien letztlich darauf abzielen, den Umsatz bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu generieren.

In beiden Fällen sollte die Unterlassungserklärung abgegeben werden, jedoch nicht ohne sie entsprechend zu modifizieren. Bei Abmahnungen aus Chartcontainern ist es u.U. auch angebracht, sich Gedanken über eine vorbeugende Unterlassungserklärung zu machen. Diese ist jedoch schwierig zu beurteilen und sollten exakt geprüft werden.

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