Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den früheren NPD-Schatzmeister Erwin Kemna Anklage wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz und gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Es bestehe der Verdacht, dass die rechtsextreme Partei zwischen 2002 und 2006 durch falsche Angaben in Rechenschaftsberichten mehr als 271.000 Euro zu Unrecht vom Bundestag erhalten habe, teilte die Behörde mit. Kemna soll demnach in den Berichten "bewusst wahrheitswidrige Angaben" zur Höhe von Spenden und Mitgliedsbeiträgen gemacht haben, die zu "deutlich überhöhten Auszahlungen" durch den Bundestag führten.
Die Staatsanwaltschaft erhob die Anklage vor derselben Strafkammer des Landgerichts Münster, die Kemna im September 2008 wegen Untreue in 80 Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte. Der frühere NPD-Schatzmeister hatte damals gestanden, mehrere hunderttausend Euro Parteigelder auf seine Konten umgeleitet zu haben. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens ergab sich den Behörden zufolge der weitere Verdacht, dass Kemna dem Parlament falsche Rechenschaftsberichte präsentiert haben könnte. Entsprechende Ermittlungen durch das Landeskriminalamt in Düsseldorf mündeten nun in die erneute Anklage gegen Kemna. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss demnächst das Gericht entscheiden.
Bei einer Verurteilung droht dem früheren NPD-Schatzmeister eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Die Ermittlungen zu einer möglichen Beteiligung des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt an der Abfassung oder Einreichung der mutmaßlich falschen Rechenschaftsberichte gaben die Münsteraner Staatsanwälte an die Staatsanwaltschaft Berlin ab. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten der NPD erneute Rückzahlungen an den Bundestag drohen. Bereits im Mai hatte das Verwaltungsgericht Berlin die rechtsextreme Partei wegen Fehlern in ihrem Rechenschaftsbericht 2007 zur Rückzahlung von rund 1,27 Millionen Euro verurteilt.
21. Dezember 2009 - 16.57 Uhr
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