Erneuerung des Hof- und Stellplatzbelages

12. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
MiaLaura
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuerung des Hof- und Stellplatzbelages

Bei unserer letzten Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Hof- und Stellplatzbelag erneuert wird.
Muss ich mich als WEG auch an den Kosten für die Parkplätze beteiligen? Ich selbst habe keinen Stellplatz aber einen Garagenplatz (besteht aus 5 Garagenplätzen), der sich nicht auf dem Hof befindet.
Ich finde es unfair das ich für die Stellplätze mit zahlen soll, aber meine Garagentür, die sich nicht schließen lässt (evtl. verzogen), soll ich laut Verwalter selbst zahlen.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pinocchio123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Als Miteigentümer in einer WEG muss man für die Gemeinschaftsflächen Anteilmäßig mit bezahlen.
Dabei ist es nicht relevant, ob es sich um Sondernutzungsparkplätze handelt, oder nicht! Alles was unter Mauerwerkputz sich befindet wie zB. Garagerahmen (z.B. Verrostung) / Garagentor / Türen etc. von außen, ist immer gemeinschaftlich und somit auch die Kosten! Lass dir von Verwalter keinen Bären auf die Nase binden.

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-- Editiert Pinocchio123 am 13.04.2014 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Antwort stimmt nur, wenn die Teilungserklärung keine abweichende Vereinbarung enthält. Erfahrungsgemäß ist das meist anders, daher ist eine pauschale Antwort meist nicht möglich.

Rat: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sehr genau lesen und damit zu einem Fachanwalt gehen und beraten lassen. Je nach Formulierung in der TE kann es sein, dass Du die Stellplätze mit zahlen musst oder nicht und Dein Garagentor selber zahlst oder auch nicht.

R.M.

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"lg.
R.M. "

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