Erneuerung der Auslegware in Neubauten nach 7 Jahren?

7. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Lorenz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erneuerung der Auslegware in Neubauten nach 7 Jahren?

Hallo,

ich möchte demnächst in eine neue Wohnung einziehen. In dieser Wohnung ist die Auslegware incl. Vor mir wurde die Wohnung zwei Mal vermietet. Daher sind auf der Auslegware mehrere Flecken und im Flur Verschleißerscheinungen durch das ständige Hin- und Hergehen vorhanden. Laut Vermieter muß ich die Auslegware so übernehmen. Ich habe aber gehört, dass es einen Beschluss gibt, der besagt, dass Auslegware in Neubauten nach Sieben Jahren durch den Vermieter erneuert werden muss. Stimmt das? Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Beschluss finde? Vielen Dank!

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"Gruß Sabine Lorenz"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Sabine,

ich wundere mich immer wieder, was es doch für Vorschriften geben soll.

Es ist natürlich nicht richtig, dass der Vermieter einen neuen Teppich legen muss. Ob Neubau oder Altbau.

Vielmehr ist die ganze Angelegenheit Verhandlungssache.

Wenn du einen neuen Teppich möchtest, dann wird der Vermieter vielleicht damit einverstanden sein, wenn du dich an den Kosten beteiligst.

Die Flecken solltest du unbedingt im Übernahmeprotokoll festhalten lassen, nicht dass der Vermieter die vorhandenen Flecken "vergisst" und dir bei Auszug ein Theater macht.

Wenn du die Wohnung so nicht nehmen willst, dann kann es natürlich sein, dass der Vermieter sie anderweitig vermietet. Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, dann hast du den Zustand der Wohnung sozusagen anerkannt.

Es ist jetzt die Frage, ob du versuchen möchtest mit Druck einen Teppich zu verlangen oder ob du dauerhaft auf ein gutes Verhältnis zum Vermieter hoffst.

Viel Glück in der neuen Wohnung.

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"Gruß von Servanda"

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#2
 Von 
DietrichChristina
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn eine Wohnung incl. Auslegeware vermietet wird erhöht sie schließlich den Wert und somit auch die Mieteinnahme. Wenn der Vermieter im Mietvertrag die Auslegeware ausdrücklich als Mietobjekt hinterlegt hat, ist er dazu verpflichtet diese auch in einem vernünftigen Zustand zu übergeben. Teppiche sind nach ca. 8 Jahren abgeschrieben. Bei dem beschriebenen Zustand hat er die Auslegeware zu erneuern und zwar auf seine Kosten. Andere Möglichkeit besteht für den Vermieter, daß er die Auslegeware aus dem Mietvertrag herausnimmt. Dann kannst du damit tun und lassen was du willst. Neuen Teppichz oben drauf, rausreißen oder sonst was. Bei Auszug ist keinerlei Anspruch seitens des Vermieters auf Erneuerung, Reinigung oder etc. Ich würde an deiner Stelle also dem Vermieter vorschlagen, den Teppich als Vermietungsobjekt rausnehmen zu lassen. Wahrscheinlich will der Vermieter keine weiteren Kosten investieren. So ne Teppicherneuerung ist ganz schön teuer. Ca. 5000 Euro und mehr vom Fachmann. Mach ihm doch diesen Vorschlag, käme bestimmt beiden entgegen.

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