Erneuerung Fenster durch Eigentümer am Haus absetzbar auch wenn man nicht vermietet bzw. darin wohnt

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dropsl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erneuerung Fenster durch Eigentümer am Haus absetzbar auch wenn man nicht vermietet bzw. darin wohnt

Hallo,
mein Freund ist Hausbesitzer und hat letztes Jahr die Fenster erneuern lassen.
Rechnung auf seinen Namen mit Adresse des Hauses liegt vor.
Seine Mutter wohnt darin ohne Mietvertrag, er wohnt in einer Mietwohnung (das Haus wurde vor Jahren auf ihn überschrieben).

Kann er nun die Fensterreparatur steuerlich absetzen oder ist dies nicht möglich, weil er nicht im Haus lebt bzw. er keine Mieteinnahmen hat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Wenn es keine Einkünfte aus V+V gibt oder dies demnächst geplant ist, dann kann man da auch nichts absetzen. Wenn man selbst nicht drin wohnt, sind selbst die 20% Arbeitslohn der Handwerkerleistung als Steuerermäßigung nicht möglich. Andererseits aber bei dem, der unentgeltlich dort wohnt. Dazu müssten aber die Aufwendungen auch von diesem getragen werden.

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#2
 Von 
Dropsl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn jetzt ein Mietvertrag bestünde, könnten wir es aber absetzen?
Verstehe ich das richtig oder wäre dies dann auch nicht möglich?
Ist ja dann immerhin eine Modernisierung der Wohnung als Vermieter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Einkünfte aus Vermietung müssen natürlich auch versteuert werden. Und die Miethöhe muss sich an der ortsüblichen Miete orientieren (66%). Ob sich das alles lohnt, sollte die örtliche Lohnsteuerhilfe oder der Steuerberater mal anschauen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dropsl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke. Das ist aber sicher mehr Aufwand für uns, als das es sich lohnt.
Man baut ja nicht jedes Jahr neue Fenster ein ;)

1x Hilfreiche Antwort

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