Hallo,
mein Freund ist Hausbesitzer und hat letztes Jahr die Fenster erneuern lassen.
Rechnung auf seinen Namen mit Adresse des Hauses liegt vor.
Seine Mutter wohnt darin ohne Mietvertrag, er wohnt in einer Mietwohnung (das Haus wurde vor Jahren auf ihn überschrieben).
Kann er nun die Fensterreparatur steuerlich absetzen oder ist dies nicht möglich, weil er nicht im Haus lebt bzw. er keine Mieteinnahmen hat?
Erneuerung Fenster durch Eigentümer am Haus absetzbar auch wenn man nicht vermietet bzw. darin wohnt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn es keine Einkünfte aus V+V gibt oder dies demnächst geplant ist, dann kann man da auch nichts absetzen. Wenn man selbst nicht drin wohnt, sind selbst die 20% Arbeitslohn der Handwerkerleistung als Steuerermäßigung nicht möglich. Andererseits aber bei dem, der unentgeltlich dort wohnt. Dazu müssten aber die Aufwendungen auch von diesem getragen werden.
Wenn jetzt ein Mietvertrag bestünde, könnten wir es aber absetzen?
Verstehe ich das richtig oder wäre dies dann auch nicht möglich?
Ist ja dann immerhin eine Modernisierung der Wohnung als Vermieter.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Einkünfte aus Vermietung müssen natürlich auch versteuert werden. Und die Miethöhe muss sich an der ortsüblichen Miete orientieren (66%). Ob sich das alles lohnt, sollte die örtliche Lohnsteuerhilfe oder der Steuerberater mal anschauen.
Ok danke. Das ist aber sicher mehr Aufwand für uns, als das es sich lohnt.
Man baut ja nicht jedes Jahr neue Fenster ein
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten