Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich Plane in Zukunft die Erneuerung der Dachdämmung einer DHH Bj. 1964. Da mir der Zustand des Dachstuhls nicht bekannt ist, könnte es im Zuge der Sanierung dazu führen, dass der Dachstuhl erneuert werden müsste. Abgesehen von den erforderlichen baulichen Genehmigungen stellt sich mir nun die Frage wie es mit dem Nachbarhaus aussieht. Der Dachstuhl müsste ja als eine Einheit gebaut worden sein. Wie sind die rechtlichen Belange des Nachbarn einzustufen? Ich denke der Dachstuhl kann nicht einfach so "abgesägt" werden, es handelt sich ja schließlich um fremdes Eigentum. Könnte der Nachbar eine Sanierung verhindern? Bzw. welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung die Sanierung durchzusetzen?
Für die Beantwortung Danke ich im Voraus.
Erneuerung Dachstuhl Doppelhaushälfte
Verbaut?
Verbaut?
ZitatIch denke der Dachstuhl kann nicht einfach so "abgesägt" werden, es handelt sich ja schließlich um fremdes :
Warum sollte da viel abgesägt werden?
Jeder hat seinen eigenen Teil, ein Architekt wird hierbei schon auch für die entsprechende Abdichtung sorgen.
Oder man frägt den Nachbarn ob er nicht auch gleich sein Dach erneuern will.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auch ein Statiker dazu Stellung nehmen, ob durch die geplanten Eingriffe die Statik des Dachstuhles nachteilig verändert wird. Wie der Vorredner bereits schreibt, wurden die Dachstühle meist getrennt errichtet, sind also statisch eigenständig. Die Gebäudetrennwand ist durchgehend und schützt vor Brandeinwirkungen. Vom Nachbarn kann man nicht verlangen, dass er gleichzeitig saniert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Braucht man eine Baugenehmigung, wenn ich einen maroden Dachstuhl 1:1 erneuere bzw. austausche ?
-- Editiert von aspergius am 18.04.2017 15:02
Zitat:Braucht man eine Baugenehmigung
Welches Bundesland ?
Ansonsten in die Bauordnung Deines Bundeslandes unter genehmigungsfreie Bauvorhaben schauen.
Alternativ mit dem Bauamt sprechen, inwieweit die Dachstuhlerneuerung mit einem "Bauen im Bestand" vertretbar ist.
-- Editiert von hausfrau66 am 18.04.2017 16:22
ZitatIm Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auch ein Statiker dazu Stellung nehmen, ob durch die geplanten Eingriffe die Statik des Dachstuhles nachteilig verändert wird. Wie der Vorredner bereits schreibt, wurden die Dachstühle meist getrennt errichtet, sind also statisch eigenständig. Die Gebäudetrennwand ist durchgehend und schützt vor Brandeinwirkungen. Vom Nachbarn kann man nicht verlangen, dass er gleichzeitig saniert. :
Ich muss davon ausgehen, dass der Dachstuhl in einem Stück gebaut wurde. Ob 1964 eine Zwischenwand eingebaut wurde, kann ich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen.
Zitat:Ich muss davon ausgehen, dass der Dachstuhl in einem Stück gebaut wurde. Ob 1964 eine Zwischenwand eingebaut wurde, kann ich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen.
Es kann durchaus sein, dass der Dachstuhl in einem Stück errichtet wurde, aber trotzallem eine Trennung an der Gebäudetrennwand erhalten hat. Sicherheit gibt es vom Fachmann, in dem Fall von einem Statiker, welcher eine Diagnostik bzw. Grundlagenermittlung vor Ort durchführt.
Bestandszeichnungen aus dem Errichtungszeitraum vorhanden ?
Im Bauaktenarchiv der Stadt schon einmal nach Plänen gesucht ?
Guten Abend,
abgesehen von baurechtlichen Vorschriften gibt es heute durchaus die technische Möglichkeit, den Teil eines durchgehenden Dachstuhls zu erneuern, ohne das der verbleibende Teil des Nebenhauses einen Schaden erleidet. Damit das gelingt, wird ein Statiker und guter Zimmermann zu beauftragen sein. Die Abdichtung der einen Dachfläche zur anderen ist selbst dann kein Problem, wenn Sie z. B. eine Aufsparrendämmung konstruieren und Ihr Dach dadurch 20 cm höher würde.
Denken Sie bitte daran, dass es örtliche Bauvorschriften (Satzungen) geben kann, die die Farbe der Dachziegel / Dachpfannen vorschreiben.
Mit freundlichem Gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten