Erneuerung Dachstuhl Doppelhaushälfte

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuerung Dachstuhl Doppelhaushälfte

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Ich Plane in Zukunft die Erneuerung der Dachdämmung einer DHH Bj. 1964. Da mir der Zustand des Dachstuhls nicht bekannt ist, könnte es im Zuge der Sanierung dazu führen, dass der Dachstuhl erneuert werden müsste. Abgesehen von den erforderlichen baulichen Genehmigungen stellt sich mir nun die Frage wie es mit dem Nachbarhaus aussieht. Der Dachstuhl müsste ja als eine Einheit gebaut worden sein. Wie sind die rechtlichen Belange des Nachbarn einzustufen? Ich denke der Dachstuhl kann nicht einfach so "abgesägt" werden, es handelt sich ja schließlich um fremdes Eigentum. Könnte der Nachbar eine Sanierung verhindern? Bzw. welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung die Sanierung durchzusetzen?

Für die Beantwortung Danke ich im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Ich denke der Dachstuhl kann nicht einfach so "abgesägt" werden, es handelt sich ja schließlich um fremdes

Warum sollte da viel abgesägt werden?
Jeder hat seinen eigenen Teil, ein Architekt wird hierbei schon auch für die entsprechende Abdichtung sorgen.
Oder man frägt den Nachbarn ob er nicht auch gleich sein Dach erneuern will.

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auch ein Statiker dazu Stellung nehmen, ob durch die geplanten Eingriffe die Statik des Dachstuhles nachteilig verändert wird. Wie der Vorredner bereits schreibt, wurden die Dachstühle meist getrennt errichtet, sind also statisch eigenständig. Die Gebäudetrennwand ist durchgehend und schützt vor Brandeinwirkungen. Vom Nachbarn kann man nicht verlangen, dass er gleichzeitig saniert.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 224x hilfreich)

Braucht man eine Baugenehmigung, wenn ich einen maroden Dachstuhl 1:1 erneuere bzw. austausche ?

-- Editiert von aspergius am 18.04.2017 15:02

Signatur:

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Braucht man eine Baugenehmigung


Welches Bundesland ?
Ansonsten in die Bauordnung Deines Bundeslandes unter genehmigungsfreie Bauvorhaben schauen.
Alternativ mit dem Bauamt sprechen, inwieweit die Dachstuhlerneuerung mit einem "Bauen im Bestand" vertretbar ist.


-- Editiert von hausfrau66 am 18.04.2017 16:22

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#5
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auch ein Statiker dazu Stellung nehmen, ob durch die geplanten Eingriffe die Statik des Dachstuhles nachteilig verändert wird. Wie der Vorredner bereits schreibt, wurden die Dachstühle meist getrennt errichtet, sind also statisch eigenständig. Die Gebäudetrennwand ist durchgehend und schützt vor Brandeinwirkungen. Vom Nachbarn kann man nicht verlangen, dass er gleichzeitig saniert.


Ich muss davon ausgehen, dass der Dachstuhl in einem Stück gebaut wurde. Ob 1964 eine Zwischenwand eingebaut wurde, kann ich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen.

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich muss davon ausgehen, dass der Dachstuhl in einem Stück gebaut wurde. Ob 1964 eine Zwischenwand eingebaut wurde, kann ich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen.


Es kann durchaus sein, dass der Dachstuhl in einem Stück errichtet wurde, aber trotzallem eine Trennung an der Gebäudetrennwand erhalten hat. Sicherheit gibt es vom Fachmann, in dem Fall von einem Statiker, welcher eine Diagnostik bzw. Grundlagenermittlung vor Ort durchführt.

Bestandszeichnungen aus dem Errichtungszeitraum vorhanden ?
Im Bauaktenarchiv der Stadt schon einmal nach Plänen gesucht ?

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#7
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

abgesehen von baurechtlichen Vorschriften gibt es heute durchaus die technische Möglichkeit, den Teil eines durchgehenden Dachstuhls zu erneuern, ohne das der verbleibende Teil des Nebenhauses einen Schaden erleidet. Damit das gelingt, wird ein Statiker und guter Zimmermann zu beauftragen sein. Die Abdichtung der einen Dachfläche zur anderen ist selbst dann kein Problem, wenn Sie z. B. eine Aufsparrendämmung konstruieren und Ihr Dach dadurch 20 cm höher würde.

Denken Sie bitte daran, dass es örtliche Bauvorschriften (Satzungen) geben kann, die die Farbe der Dachziegel / Dachpfannen vorschreiben.

Mit freundlichem Gruß


Signatur:

Blaki

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