Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, § 224 StGB

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung? Im folgenden Artikel wird aufgezeigt, welche Folgen dies haben kann und wie Sie sich verhalten sollten.

Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, § 224 StGB

Die körperliche Unversehrtheit von Menschen steht unter dem Schutz der staatlichen Ordnung. Der Gesetzgeber hat in den §§ 223 ff. StGB bei Strafe verboten.

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist der § 223 StGB. Dieser bestimmt, dass bestraft wird, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die Strafdrohung reicht von einem Monat bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dies wird auch als einfache Körperverletzung bezeichnet. Eine einfache Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn eine Handlung begangen wird, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder aber, wenn ein pathologischer Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird. Eine einfache Ohrfeige oder das Abschneiden von Haaren reicht hierfür schon aus. Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung ist schnell verwirklicht.

Allerdings hat der Gesetzgeber einen sog. Qualifikationstatbestand geschaffen für Fälle, bei denen, aufgrund der Art und Weise der Tatausführung, für das Opfer eine gesteigerte Gefahr für erhebliche Verletzungen besteht oder die Chancen des Opfers sich zu wehren erheblich vermindert sind. Dieser Tatbestand ist in § 224 StGB geregelt und sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe gibt es also für gefährliche Körperverletzung schon nicht mehr.

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht.

Der praktisch bedeutsamste Fall ist die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges. Unter Waffen versteht man Waffen im technischen Sinne, wie z. B. eine Pistole. Ein gefährliches Werkzeug meint einen Gegenstand mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper des Menschen eine Verletzung zugefügt werden kann. Gefährlich ist dieses Werkzeug dann, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen beizufügen. Diese Merkmale weisen z. B. Schraubenzieher, Glasflaschen und unter Umständen auch ein Regenschirm oder einfach nur Stiefel auf. Ob die Verletzung wirklich erheblich ist, spielt keine Rolle.

Hinweis: Der § 224 StGB enthält eine Privilegierung von sog. minder schweren Fällen. Hier beträgt der Strafrahmen lediglich drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Täter zur Tat hingerissen worden ist. Hier bestehen Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt, wie auch sonst, wenn der Täter in Ausübung des Notwehrrechts gehandelt hat. In einer Notwehrsituation sieht sich der Täter einem rechtswidrigen Angriff gegenüber. Er darf sich in so einer Situation wehren. Unter Umständen kann die Verteidigung also erfolgreich sich auf Notwehr berufen.

Hinweis: Selbst wenn Sie meinen, in Notwehr gehandelt zu haben, sollten Sie sich zu den Tatvorwürfen zunächst einmal nicht gegenüber den Behörden äußern, sondern einen Verteidiger mit der Akteneinsicht beauftragen, um sich ggf. nach Akteneinsicht zur Sache einzulassen.

Fazit: Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kann, insbesondere dadurch, dass die Verhängung einer Geldstrafe nicht möglich ist, erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Ergebnis kann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung herauskommen und Sie müssen ins Gefängnis. Daher ist es von außerordentlicher Wichtigkeit sofort einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen und zu den Vorwürfen zunächst einmal zu schweigen.