Ermittlungsverfahren eingeleitet

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SteveBerlin1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren eingeleitet

>Kokain-kauf und nun Gerichtstermin
Ich habe gestern ein schreiben bekommen das ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde wegen Erwerb von kokain in mind einen fall.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich wurde noch nicht mal angehalten von der Polizei und war zur du zeit meines Wissens in einen Café.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen was ich jetzt für Schritte einleiten muss.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Irgendjemand wird sie belastet haben.

quote:
Ich hoffe ihr könnt mir helfen was ich jetzt für Schritte einleiten muss.


Müssen müssen Sie gar nichts. Sie können zur Polizei gehen und aussagen, sie können es aber auch sein lassen. Auch können Sie einen Anwalt beauftragen und sich mit dem beraten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
SteveBerlin1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber muss ich darauf nicht irgendwie reagieren. Problem ist auch das ich seit letzen Jahr wohnhaft in der Schweiz bin und daher alles nur schriftlich bzw. Telefonisch geregelt werden kann.

Was könnte mir jetzt passieren... Es steht ja da in mind. 1 fall.

Und weitere Informationen stehen nicht drin außer der uhrzeit

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SteveBerlin1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre in meiner Position am schlausten ???

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Ja aber muss ich darauf nicht irgendwie reagieren.


Nein

quote:
Was könnte mir jetzt passieren... Es steht ja da in mind. 1 fall.


Wenn es nur um Erwerb in einem oder wenigen Fällen geht, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

quote:
Was wäre in meiner Position am schlausten ???


Am schlauesten, aber auch am teuersten wäre es einen Anwalt zu beauftragen, der zunächst mal Akteneinsicht nimmt und bis dahin nichts auszusagen. Der Polizei kann man mitteilen, dass die Sache einem Anwalt übergeben wurde.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
SteveBerlin1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe nicht wie man den Erwerb nachweisen kann wenn kein nachzuweisender Besitz besteht.???

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Indem der Verkäufer bei der Polizei aussagt, dass er Ihnen was verkauft hat (um nur ein Beispiel zu nennen).

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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