Ermittlungsverfahren - Verstoß gegen das Markengesetz - Was sollten Händler beachten?

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Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz mit anschließender Aussetzung der Ware nach einer Zollbeschlagnahme von Markenartikel sind vielen Händlern bekannt. Was tun?

Händler von Markenartikeln sind oftmals Beschuldigte strafrechtlicher Ermittlungsverfahren in Markenrechtsstreitigkeiten. Ausgangspunkt ist in den meisten Fällen eine Zollbeschlagnahme (Aussetzung der Ware) oder ein Angebot der Markenware über den Account des Beschuldigten bei eBay, Amazon und Co.

Voraussetzung ist jedenfalls in beiden Fällen, dass es sich um Markenware handeln muss, die widerrechtlich ein- oder ausgeführt wurde oder mit der widerrechtlich Handel betrieben wurde. Fälschung?, Plagiat? Mit oder ohne Zustimmung des Markeninhabers?

Fazit

Diese Fragen lassen sich meist erst im nachfolgenden Verfahren klären. Umso wichtiger ist es für die Händler und Zwischenhändler nicht in Panik zu verfallen, wenn sie ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Hier gilt die Devise: Ruhe bewahren und keine oder keine falschen Aussagen zu treffen, die später zum eigenen Nachteil gereichen können.

Erfahrungsgemäß ist es ratsam, die Sache an einen Anwalt zu übergeben, der sich mit diesen Verfahren auskennt. Dieser Anwalt kann zunächst Akteneinsicht beantragen und überprüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Markeninhaber nicht immer der Veranlasser der polizeilichen Schreiben ist.

Der Markeninhaber wird über die Zollbeschlagnahme informiert und kann dann entscheiden, ob Strafantrag gestellt wird. Dies kann durch ein präventives Handeln nach der Akteneinsicht verhindert werden. Dies gilt auch, wenn Markeninhaber von „Weltmarken" als Gegner auftreten. Auch hier konnten wir für die von uns vertretenen Händler bereits mehrfach verhindern, dass entsprechende Strafanträge gestellt wurden, die schnell zu einer Vorbestrafung führen können.

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