Ermittlung von Erben durch Nachlassverwalter

15. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Puch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlung von Erben durch Nachlassverwalter

Soweit ich weiß, ist es eine Aufgabe des Nachlassverwalters, die Erben der Verstorbenen zu ermitteln. Gibt es eine Zeitvorgabe, in der der Ermittlungsauftrag abgeschlossen werden muss. In diesem Fall wäre es eigentlich recht einfach, da die Verstorbene ihre 1. Ehe durch Scheidung aufgelöst hat. Ihr zweiter Lebenspartner ist verstorben. Sie hatte keine Nachkommen und auch keine Verwandtschaft, die Erbansprüche hätte. Es wäre einzig zu klären, ob sie in ihrer 2. Beziehung verheiratet war oder lediglich in einer Beziehung lebte.

Der Nachlass liegt nunmehr schon seit 18 Monaten in den Händen des Nachlassverwalters.

Thanx in Advance

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Sie hatte keine Nachkommen und auch keine Verwandtschaft, die Erbansprüche hätte.


Das wäre extrem ungewöhnlich. Du übersiehst offensichtlich, dass es auch Erben 3., 4. oder noch höherer Ordnung geben kann.

Als Erben 4. Ordnung gelten alle Nachkommen der Urgroßeltern. Bist Du Dir sicher dass es keine Erben 4. Ordnung gibt? Sollte das der Fall sein, dann könnte man auch noch nach Erben 5. Ordnung suchen, also den Nachkommen der Ururgroßeltern.

Der Umstand, dass scheinbar keine Erben vorhanden sind, macht den Fall also nicht einfach, sondern sogar sehr schwierig. Eine zeitliche Limitierung für die Erbensuche in einem derart komplizierten Fall gibt es jedoch nicht.

Welches Interesse besteht denn von Dritten daran, dass die Erben gefunden werden? Wenn tatsächlich keine Erben gefunden werden, dann fällt der Nachlass dem Staat zu.

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