Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Kino-Popcorn
AFP VOM 5.8.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1217 Aufrufe Mehr zum Thema:Mehrwertsteuer
Bundesfinanzhof lässt auf günstigeren Knabberspaß hoffen
Das Popcorn im Kino könnte mancherorts billiger werden, in anderen Regionen kommen die Kinobesucher um einen steuerlichen Aufschlag herum. Denn der beliebte Knabberspaß unterliegt nur der ermäßigten Mehrwertsteuer, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az: V R 80/07)
Bislang war es umstritten, ob das Popcorn wie Lebensmittel nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt wird, oder - weil es ja im Kino frisch hergestellt wird - quasi wie ein Restaurantessen mit 19 Prozent. Von Finanzamt zu Finanzamt wurde das Kino-Popcorn bislang unterschiedlich behandelt, sagte der Sprecher des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) in Berlin, Andreas Kramer.
Der BFH entschied nun zugunsten der Kinobetreiber. Allein das Aufpoppen mache aus den Maiskörnern noch keine "sonstige Leistung" - jedenfalls wenn nicht auch noch Stühle und Tische für den Verzehr angeboten werden. Ob Betreiber, die bislang den hohen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen mussten, den künftigen Steuervorteil von immerhin zwölf Prozent an die Kunden weitergeben, sei "eine unternehmerische Entscheidung jedes Kinos", sagte Kramer.
5. August 2009 - 13.46 Uhr
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