Moin Gemeinde,
ich würde gerne mal eure Meinung und Rat hören:
Es geht um einen Gerichtsvollzieher, beauftragt von der GEZ. Lange Geschichte, Kurz erzählt: Er wollte mehr Geld als die GEZ gefordert hat. ich wollte eine Erklärung, wie sich die Kosten zusammensetzen und warum er mehr will. Leider hat er mir das so beantwortet, dass er meine Vermögenswerte wissen wollte. Ich habe die Terminanfrage einen Tag vor meinem Urlaub erhalten und konnte den Termin nicht halten. Leider hat der Knabe weder auf Anrufe und SMS reagiert. Irgendwann habe ich das Geld der GEZ an den Gerichtsvollzieher gezahlt und lange auf eine Erklärung gewartet, woher und wie sich die Mehrkosten zusammensetzen. Den Differenzbetrag zwischen GEZ und seiner Zahl habe ich einbehalten. In der Zwischenzeit hat der Knabe im Schuldnerverzeichnis einen Eintrag gesetzt dass ich die Vermögensauskunft verweigert habe. Irgendwann habe ich auch durch das Gericht eine Erklärung vom Gerichtsvollzieher erhalten und den restlichen Betrag im Nov. 2016 gezahlt und auch die Zahlung per Mail angekündigt. Seit dem habe ich immer wieder Mails und Einschreiben geschickt, dass er mir eine Erledigung bescheinigen soll, damit ich die Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis und der Schufa löschen lassen kann.
Der Kollege war die ganze Zeit über nicht kooperative und kommunikativ und hat das bis jetzt durchgezogen. Ich warte immer noch auf das Schreiben... und habe leider keine Ahnung, was ich machen kann bzw. welche Möglichkeiten im rechtlichen Sinne ich habe.
Wie sind eure Erfahrungen? Was / wie habt ihr euch geholfen?
Grüße
BGI
-- Editiert von Moderator am 14.05.2017 19:05
-- Thema wurde verschoben am 14.05.2017 19:05
Erledigungserklärung vom Gerichtsvollzieher
13. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2017 | 21:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erledigungserklärung vom Gerichtsvollzieher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Mai 2017 | 00:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120348 Beiträge, 39879x hilfreich)
Als erstes könnte es helfen im richtigen Unterforum zu posten ...
Und jetzt?
Schon
268.346
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten